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Schwäbische Zeitung: Entscheidung für das Kind - Kommentar

Leutkirch (ots)

Nein, in Karlsruhe sitzt kein Club libertinärer rot-grüner Richter, die nichts anderes im Sinn haben, als Multikulti und Regenbogenfamilien in Deutschland endlich durchzusetzen. Sondern es sind Richter, die im Sinne des Kindeswohls entschieden haben - und nichts anderes.

Zwar ging es beim gestrigen Urteil nicht um die Frage, ob homosexuelle Paare grundsätzlich Kinder adoptieren dürfen. Sondern erst einmal nur um den konkreten Fall einer sogenannten Sukzessivadoption. Der neue Lebenspartner nimmt das adoptierte Kind des Partners als seines an. Die Lage des Kindes verbessert sich, weil es einen weiteren Verantwortungsträger dazugewinnt, der sich kümmert.

Aber natürlich könnte dieses Urteil wegweisend sein, wenn einmal homosexuelle Paare auf ein gemeinsames Adoptionsrecht klagen. Denn auch im vorliegenden Fall hörten sich die Richter ausführlich an, ob ein Kind mit gleichgeschlechtlichen Eltern schlechter gestellt ist.

Und mit Ausnahme des Deutschen Familienverbandes sagten alle Experten, dass das Kind gleich gute Chancen hat, dass homosexuelle Eltern gleich viel Liebe und Sorge geben können. Dass sich die Erziehung von zwei Müttern oder zwei Vätern auch nicht auf die spätere sexuelle Orientierung des Kindes auswirkt. Dass behütete Lebensverhältnisse in einer Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe. Sprich: Homosexuelle sind keine schlechteren Eltern.

Wenn sich alle, die heute ihre Bedenken vortragen, dass dies alles doch nicht normal sei, sich stattdessen darauf konzentrieren würden, gegen Vorurteile zu kämpfen und Kindern in Lebenspartnerschaften das Leben so einfach und selbstverständlich wie möglich zu machen, wäre viel gewonnen.

Familie hat sich verändert, sie wird heute weiter gefasst. Es ist schade, dass Karlsruhe den Gesetzgeber in dieser Frage immer wieder vor sich hertreiben muss und gleiche Rechte für Lebenspartnerschaften einfordern muss. Auch beim Steuersplitting will die Koalition nicht handeln, sondern das Urteil aus Karlsruhe lieber abwarten. Dabei steht doch selbst im CDU-Grundsatzprogramm, dass Familie überall da ist, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen.

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