POL-BI: Gescheiterte Unfallflucht - Betrunken und ohne Führerschein
Bielefeld (ots)
HC/ Bielefeld - Dornberg-
Nach einem Auffahrunfall mit einer leichtverletzten Beifahrerin am Freitagabend, 28.01.2022, flüchtete die Unfallverursacherin. Anhand der von dem Geschädigten gefertigten Fotos erkannten Polizisten die alkoholisierte Fahrerin, die ihren Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt abgegeben hatte.
Ein 23-jähriger Hyundai-Fahrer aus Bielefeld befuhr gemeinsam mit seiner 22-jährigen Beifahrerin gegen 19:10 Uhr die Wertherstraße in Richtung Werther. Kurz vor der Babenhauser Straße bremste er sein Fahrzeug verkehrsbedingt ab, um hinter an einer roten Ampel wartenden Fahrzeugen anzuhalten. Die hinter dem 23-Jährigen fahrende Fiat-Fahrerin fuhr auf den bereits haltenden Hyundai i 30 auf. Die 22-jährige Beifahrerin aus Bielefeld erlitt bei dem Auffahrunfall leichte Verletzungen.
Der 23-Jährige stieg aus seinem PKW aus, trat an den Fiat 500 heran und fragte die Fahrerin nach ihrem Befinden. Als er ihr eröffnete die Polizei zu rufen, fuhr die Fiat-Fahrerin unvermittelt los und mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Werther davon. Der Bielefelder informierte die Polizei und teilte die Fluchtrichtung sowie das von ihm abgelesene Kennzeichen des Fiats mit.
Während Streifenbeamten den Unfall aufnahmen, konnte der Hyundai-Fahrer Fotos der Unfallgegnerin, die er vor deren Flucht aufgenommen hatte, vorzeigen. Eine Polizistin erkannte die Fahrerin wieder. Der Frau war im Januar 2020 nach einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen worden. Die Polizisten suchten die Wohnanschrift auf und trafen dort auf die 41-Jährige aus Werther.
Ein Alkohol-Test der Unfallflüchtigen gelang erst nach mehreren Versuchen und verlief positiv. Auf der Polizeiwache entnahm eine Ärztin der 41-Jährigen eine Blutprobe. Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenuss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sind eingeleitet. Der bei dem Verkehrsunfall entstandene Sachschaden wird auf circa 5000 Euro geschätzt.
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