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Polizeiinspektion Göttingen

POL-GÖ: (469/2020) Bei Überführungsfahrt unzulässig Batterien transportiert - Autobahnpolizei Göttingen ermittelt

Göttingen (ots)

Autobahn 7 zwischen Anschlussstelle Göttingen und Rastanlage Göttingen-West in Fahrtrichtung Süden Freitag, 18. Dezember

GÖTTINGEN (kl) - Wegen technischer Mängel an der Beleuchtung und Kennzeichnung der Ladebordwand, geriet am vergangenen Freitag (18.12.20) auf der Autobahn 7 in Fahrtrichtung Kassel ein Klein-LKW mit roten Händlerkennzeichen ins Visier einer Streife der Göttinger Autobahnpolizei. Auf dem Gelände der Rastanlage Göttingen-West nahmen die Beamten das Fahrzeug genauer unter die Lupe. Das Gebrauchtfahrzeug sollte im Auftrag einer Nutzfahrzeugfirma aus Hildesheim von einer anderen Firma nach Bayern überführt werden. Auf der Ladefläche entdeckten die Ermittler bei der weiteren Begutachtung ungesichert transportierte Batterien. Sie sollte der 61-jährige Fahrer im Rahmen der Überführungsfahrt nach Hessen liefern.

Gefahrgut auf der Ladefläche

Aber: Batterien sind grundsätzlich als "Gefahrgut" eingestuft. Ein Transport derartiger Güter darf nur besonderer Sorgfalt und in ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugen erfolgen. Rote Kennzeichen reichen dafür nicht aus. Die Güterbeförderung ist dann grundsätzlich unzulässig. Im vorliegenden Fall kamen die Experten der Autobahnpolizei zu dem Schluss, dass die reguläre Beförderung augenscheinlich eingespart werden sollte.

Aufgrund der unzulässigen Güterbeförderung wurden gegen den Fahrzeugführer, den Inhaber der Kennzeichen aus Sachsen und den niedersächsischen Auftraggeber Strafanzeigen wegen steuerrechtlicher Verstöße gefertigt. Auf die Beteiligten kommen außerdem Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen zulassungsrechtlicher, gefahrgutrechtlicher und fahrpersonalrechtlicher Verstöße zu. Der Kennzeicheninhaber muss sich außerdem eine Überprüfung seiner "Zuverlässigkeit" durch die Zulassungsstelle einstellen.

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