Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
BPOL-BadBentheim: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
Cloppenburg (ots)
Am Montagnachmittag kam es in Cloppenburg auf der Bahnstrecke von Oldenburg nach Bramsche zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Unbekannte hatten offenbar eine Fahrradfelge auf die Gleise gelegt. Der Vorfall ereignete sich gegen 15:30 Uhr auf der Strecke von Oldenburg nach Bramsche.
Nachdem ein in Richtung Bramsche fahrender Zug der Nordwestbahn mit einer in den Gleisen liegenden Fahrradfelge kollidierte, brachte der Triebfahrzeugführer die Bahn durch eine Schnellbremsung zum Stehen. Glücklicherweise wurde keiner der ca. 50 Reisenden im Zug verletzt. Die Strecke musste gesperrt werden. Durch den Vorfall erhielten fünf Züge eine Gesamtverspätung von 155 Minuten und es kam zu zwei Teilausfällen. Der Lokführer wurde vor Ort abgelöst und der Zug musste mit einem Ersatztriebfahrzeug zurück in den Bahnhof Cloppenburg gefahren werden.
Am Einsatz beteiligt waren je eine Streife der Bundespolizei und eine Streife der Landespolizei, sowie vier Fahrzeuge der Feuerwehr.
Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 21 838 0 entgegen.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden daher sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.
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