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BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet drei Gesuchte - Eine Reise endet unerwartet

Düsseldorf (ots)

Am gestrigen Dienstag (19.05.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen drei gesuchte Personen fest.

Am Morgen stellten die Beamten einen Marokkaner fest, der mit einem Flug aus Palma de Mallorca/Spanien einreiste. Eine stichprobenartigen Einreisekontrolle ergab, dass der 25-Jährige von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Im April dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den im Juli 2023 Verurteilten erlassen. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 645 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Spanien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 43 Tagen abwenden und seinen Weg fortsetzen.

Dienstagmittag wurde ein Norweger festgestellt, der sich bei den Bundespolizisten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den 71-Jährigen lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor. Diese hatte im April 2024 einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den bereits im November 2023 Verurteilten ausgestellt. Die Fahndung wurde initiiert, da er flüchtig war. Die Geldstrafe in Höhe von 800 Euro konnte der in Norwegen lebende Mann vor Ort jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen nicht abwenden. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.

Nachmittags kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen 38-jährigen Iraner, der sich zur Einreise eines Fluges aus London Gatwick/Großbritannien vorstellte. Die Kontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann erlassen hatte. Die Fahndung wurde in diesem Fall veranlasst, da er unbekannten Aufenthaltes war. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Großbritannien lebende Reisende seinen Weg fortsetzen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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