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BPOL NRW: Kurz vor Abflug gestoppt - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen Köln/Bonn

BPOL NRW: Kurz vor Abflug gestoppt - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen Köln/Bonn
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Flughafen Köln/Bonn (ots)

Am Abend des 10. März 2026 gelang der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn ein Fahndungserfolg im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle.

Ein 42-jähriger tunesischer Staatsangehöriger erschien zur Ausreisekontrolle nach Tunesien. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die eingesetzten Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag. Der 42-Jährige war wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise zur Strafvollstreckung ausgeschrieben.

Die Bundespolizei nahm den Mann daraufhin fest und verbrachte ihn zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn. Gegen ihn bestand eine Restfreiheitsstrafe von 89 Tagen.

Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe konnte jedoch durch die Zahlung der offenen Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 972,50 Euro abgewendet werden. Ein Bekannter des Verurteilten beglich den geforderten Betrag noch vor Ort.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Dienststelle wieder verlassen. Aufgrund der polizeilichen Maßnahmen verpasste der 42-Jährige jedoch seinen geplanten Flug nach Tunis.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Pressestelle
Mathias Kämpfer

Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041
E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

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Postfach 980125
51129 Köln

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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