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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Am Boden liegend in das Gesicht getreten - 43-Jähriger wird erheblich verletzt - Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Essen - Mülheim- Castrop-Rauxel (ots)

Erheblich verletzt wurde ein 41-jähriger Mann gestern Abend (11. Oktober) am Essener Hauptbahnhof. Der Mann soll zwei Männer provoziert haben, welche gemeinschaftlich auf ihn eingeschlagen und in das Gesicht getreten haben sollen.

Gegen 18:30 Uhr wurde die Bundespolizei über eine körperliche Auseinandersetzung an der Südseite des Essener Hauptbahnhofs informiert. Vor Ort stellten die Bundespolizisten den am Boden liegenden und im Gesicht stark blutenden Mann fest. Dieser wurde von Zeugen versorgt, ein Rettungswagen war bereits alarmiert.

Nach Angaben eines Zeugen soll der 41-jährige Mann aus Mülheim zwei unbekannte Männer verbal provoziert und sich in Kampfstellung vor diesen aufgebaut haben. Diese sollen den Mülheimer daraufhin mit Faustschlägen angegriffen haben, woraufhin der 41-Jährige zu Boden ging. Dort hätten die Männer ihn in das Gesicht und den Bauch getreten.

Ein zufällig am Ort des Geschehens vorbeikommender Bundeswehrsoldat aus Castrop-Rauxel nahm die Verfolgung der beiden Tatverdächtigen auf und konnte einen 43-jährigen Essener bis zur Straße Freiheit verfolgen. Dort soll sich der Essener seine blutverschmierten Hände in einem Wasserspiel gewaschen haben.

Eine ebenfalls vor Ort befindliche Streife der Essener Polizei brachte den Mann zur Bundespolizeiwache. Der zweite Tatverdächtige konnte unerkannt entkommen. Beide Tatverdächtige wurde durch die Videoüberwachung am Essener Hauptbahnhof aufgezeichnet. Der Mülheimer wurde mit erheblichen Gesichtsverletzungen in eine Essener Klinik eingeliefert.

Nach Rücksprache mit der Justiz wurde der 43-Jährige vorläufig festgenommen und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Anschließend wurde er in das Polizeigewahrsam eingeliefert.

Nach dem zweiten Tatverdächtigen wird aktuell gefahndet.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. *ST

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