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BPOL NRW: Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Bundespolizei NRW zum Zugunglück in Meerbusch

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Düsseldorf (ots)

Am 05.12.2017 um 19:27 Uhr kam es auf der zweigleisigen, elektrifizierten Bahnstrecke zwischen der Abzweigstelle Neuss-Weißenberg und dem Bahnhof Meerbusch-Osterath bei Bahnkilometer 41,72 zu einer Kollision zwischen einem mit ca. 200 Reisenden besetzten Personenzug der National Express Rail GmbH (Zugnummer 32547) und dem gerade anfahrenden Güterzug 48714 der DB Cargo AG. Durch die Wucht des Aufpralls entgleisten drei der unbeladenen Güterwagen des Güterzugs und zwei Wagen stürzten in Fahrtrichtung rechts in den Bahnböschungsbereich. Infolge des Unfalls wurden mehr als 40 Reisende sowie der Triebfahrzeugführer des Personenzuges 32547 verletzt, einige davon schwer. Es entstanden erhebliche Sachschäden an Eisenbahnfahrzeugen und Infrastruktur sowie erhebliche Beeinträchtigungen und Ausfälle im Zugverkehr.

Der betreffende Streckenabschnitt zwischen Neuss-Weißenberg und dem Bahnhof Meerbusch-Osterath ist in zwei Blockabschnitte (200 und 201) unterteilt (siehe den schematischen Gleisplan mit Blockbezeichnungen als Anlage am Ende). Das bedeutet, dass ein Zug in einen Blockabschnitt nur einfahren darf, sofern sich dort kein anderer Zug befindet.

Das bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführte Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung u.a. richtet sich gegen die seinerzeit diensthabenden Fahrdienstleiterinnen in Neuss-Weissenberg und Meerbusch-Osterath. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere dem Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen sowie den Untersuchungen der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU), ist von folgendem Geschehensablauf auszugehen:

Um 19:09 Uhr gab die Fahrdienstleiterin in Neuss-Weißenberg irrtümlich in die dortige Zugnummernmeldeanlage im dort abgebildeten Streckenabschnitt 700 anstelle des Zuges Nummer 95307 des Eisenbahnverkehrsunternehmens RheinCargo den Zug mit der Nummer 66365 ein. Die Zugnummernmeldeanlage ordnet die Zugnummern der Züge, die im Stell- und Dispositionsbereich des Bedieners verkehren, automatisch der Belegung der Gleise zu und stellt sie auf einem Gleisbild des Stellwerkes oder einem zusätzlichen Monitor dar. Die Fahrt des Zuges mit der Nummer 66365 fand tatsächlich nicht statt. Durch diesen Fehler wurde der Zug von RheinCargo in der Zugnummernmeldeanlage nun mit der falschen Zugnummer 66365 geführt. Um 19:12 Uhr wechselte die Zugnummer 66365 in der Zugnummernmeldeanlage vom Streckenabschnitt 700 in den Streckenabschnitt 201. Tatsächlich fuhr dort aber ein 1.500 t schwerer Güterzug mit einer Diesellok (Zugnummer 95307). Um 19:15 Uhr gab die Fahrdienstleiterin in Neuss-Weißenberg erneut die falsche Zugnummer 66365 in den Abschnitt 700 der Zugnummernmeldeanlage ein. Hierdurch wechselte diese Zugnummer in der Zugnummernmeldeanlage von Streckenabschnitt 201 zurück in Streckenabschnitt 700. Dadurch entstand in der Zugnummernmeldeanlage im Stellwerk Meerbusch-Osterath systembedingt eine Fehlernummer anstelle der ursprünglichen Zugnummer 66365. Tatsächlich handelte es sich hierbei immer noch um den Güterzug mit der Nummer 95307. Um 19:16 Uhr löschte die Fahrdienstleiterin im Stellwerk Meerbusch-Osterath, möglicherweise in der irrigen Annahme einer technischen Störung, die Fehlernummer aus der dortigen Zugnummernmeldeanlage und gab stattdessen die Zugnummer 48714 ein. Dies hatte zwei Folgen: In der Zugnummernmeldeanlage wurde die Zugnummer 48714 für den Abschnitt 200 gelöscht. Das Zugnummernfeld 200 erschien als frei, obwohl sich dieser Güterzug tatsächlich noch in dem Abschnitt befand. Der Güterzug mit der Nummer 95307, welcher sich zu dieser Zeit auf Gleis 2 im Bereich des Stellwerks Meerbusch befand, erhielt dadurch die falsche Zugnummer 48714.

Zu diesem Zeitpunkt gingen beide Fahrdienstleiterinnen irrtümlich von einer technischen Störung der Streckenblockanlage aus, die tatsächlich aber einwandfrei funktionierte. Die Fahrdienstleiterin in Neuss-Weißenberg bat ihre Kollegin in Meerbusch-Osterath über Funk um eine sogenannte Einzelräumungsprüfung für den letzten Zug, nannte dabei aber nicht die Zugnummer, für die die Räumung des Gleises geprüft werden sollte. Eine Räumungsprüfung ist die Überprüfung, ob ein Zug einen Zugfolgeabschnitt vollständig verlassen hat. Die Kollegin in Meerbusch-Osterath gab dann die falsche Rückmeldung, dass die Strecke frei sei und sich der Zug mit der Nummer 48714 in Meerbusch-Osterath befinde. Tatsächlich war aber nicht dieser Zug sondern der Güterzug 95307 durch Meerbusch-Osterath gefahren. Der Güterzug 48714 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Streckenabschnitt 200 zwischen Neuss-Weissenberg und Meerbusch-Osterath und fuhr in Richtung Streckenabschnitt 201. Um 19:22 Uhr hielt der Güterzug 48714 vor dem Einfahrsignal "A" von Meerbusch-Osterath im Streckenabschnitt 201.

Um 19:24 Uhr fuhr der Personenzug 32547 in den Streckenabschnitt 200. Da der vor ihm liegende Streckenabschnitt besetzt war, stand das Selbstblocksignal auf "Halt". Um 19:25 Uhr erteilte die Fahrdienstleiterin in Neuss-Weißenberg fehlerhaft dem Triebfahrzeugführer des Personenzugs 32547 über Zugbahnfunk die Erlaubnis, in den noch durch den Güterzug 48714 besetzten Streckenabschnitt 201 zu fahren. Dabei ging sie irrtümlich davon aus, der Blockabschnitt sei frei. Sie betätigte das Ersatzsignal "Zs 1" an dem auf Halt zeigenden Selbstblocksignal 201, so dass der Personenzug weiterfahren konnte. Ebenfalls fehlerhaft unterließ sie es, vor Betätigen des Ersatzsignals "Zs 1", den in vorliegendem Fall vorgeschriebenen Befehl 12 zum "Fahren auf Sicht" dem Triebfahrzeugführer des Personenzugs zu erteilen. Dieser hätte dann nur so schnell fahren dürfen, dass er den Zug vor einem Hindernis oder Haltsignal sicher hätte anhalten können, höchstens aber mit 40 km/h.

Der Triebfahrzeugführer beschleunigte darauf nach der Vorbeifahrt am Halt zeigenden Selbstblocksignal 201 den Personenzug (32547) auf ca. 120 km/h. Bei Erkennen der Gefahr leitete er sofort eine Schnellbremsung ein. Dennoch fuhr der Personenzug (32547) auf den in demselben Streckenabschnitt im Anfahren begriffenen Güterzug 48714 der DB Cargo mit einer Geschwindigkeit von ca. 85 km/h auf.

Pressekontakt:

Veröffentlicht durch

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Telefon: 02241 / 238 - 4444
Fax: 02241 / 238 - 1149
E-Mail: presse.nrw@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nrw
www.bundespolizei.de

Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augustin

Rückfrage bitte unmittelbar an:

Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Oberstaatsanwalt Uwe Kessel
Fritz-Roeber-Straße 2
40213 Düsseldorf
Email: uwe.kessel@sta-duesseldorf.nrw.de
Telefon: 0211/6025-1228

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