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POL-NE: Nicht vergessen: Amnestieregelung zur Abgabe von Waffen endet am 01.07.2018

POL-NE: Nicht vergessen: Amnestieregelung zur Abgabe von Waffen endet am 01.07.2018
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Rhein-Kreis Neuss (ots)

Seit dem 06.07.2017 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es bis zum 01. Juli 2018 straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei. Bürgerinnen und Bürger haben bis zu dieser Frist die Möglichkeit, ohne dass sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, Waffen und Munition rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreises Neuss abzugeben. https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/waffenrecht-1

Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300- 11412, 11413, 11414, 11415.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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