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POL-KLE: Goch - 10-Jähriger stürzt mit E-Scooter
Hinweise der Polizei rund um die Nutzung von E-Scootern

Goch (ots)

Am Dienstag (6. Juni 2023) gegen 17:00 Uhr war ein 10-Jähriger auf einem E-Scooter auf der - nur für Fußgänger freigegebenen - Susbrücke unterwegs. Das Kind kam zu Fall und verletzte sich glücklicherweise nur leicht. Das Krankenhaus konnte es nach ambulanter Behandlung verlassen. Da an dem E-Scooter ein Versicherungskennzeichen aus 2022 angebracht war, erwartet den Vater des Jungen und Halter des Elektrokleinstfahrzeugs nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Immer wieder muss die Polizei feststellen, dass Kinder unter 14 Jahren auf E-Scootern unterwegs sind, manchmal sogar in Begleitung der Eltern. Auch wenn keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung erforderlich ist: Das Mindestalter für die Benutzung eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren.

Hier noch einmal die weiteren Anforderungen an und Verhaltensregeln für E-Scooter-Fahrende:

Muss ich mit dem E-Scooter den Radweg benutzen und was macht man, wenn es keinen gibt? Ja, man ist verpflichtet vorhandene Radwege zu benutzen; falls es keinen gibt, fährt man auf der Fahrbahn. Aber auf keinen Fall darf man den Gehweg benutzen oder in der Fußgängerzone fahren.

Wie verhält es sich mit dem E-Scooter im verkehrsberuhigten Bereich? Hier muss selbstverständlich langsam (Schrittgeschwindigkeit) gefahren werden.

Besteht eine Versicherungspflicht? Ja. Man benötigt ein Versicherungskennzeichen. Im Jahr 2023 hat es schwarze Ziffern und Buchstaben. Die dazugehörige Versicherungsbescheinigung sollte man aufbewahren und muss sie auf Verlangen aushändigen können.

Muss die Allgemeine oder Einzelbetriebserlaubnis mitgeführt werden? Nein, es gibt keine Mitführpflicht der Datenbestätigung, aber eine Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht.

Dürfen zwei Personen auf dem E-Scooter fahren? Nein, der Fahrer darf niemanden mitnehmen, auch kein Kind.

Ist es in Ordnung nebeneinander oder freihändig zu fahren? Nein, ist es nicht.

Dürfen vor der Fahrt Alkohol- oder Betäubungsmittel konsumiert werden? E-Scooter sind als Elektrokleinstfahrzeuge auch Kraftfahrzeuge; das bedeutet, die Grenzwerte gelten auch hier entsprechend.

Besteht beim Fahren des E-Scooters Helmpflicht? Nein! Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wird nicht überschritten.

Darf ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt werden? Nein! Das Verbot der Verwendung eines Mobiltelefons während der Fahrt bezieht sich auf alle Fahrzeugführer. (cs)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Kleve
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Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de
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