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POL-HX: Die Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Höxter informiert: Erstklässler ab dem 30. August auf dem Weg zur Schule "Brems Dich - Schule hat begonnen"

POL-HX: Die Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Höxter informiert:

Erstklässler ab dem 30. August auf dem Weg zur Schule 
"Brems Dich - Schule hat begonnen"
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Höxter (ots)

Ab dem 30. August ist es wieder soweit: 1118 "I-Dötzchen" stürmen voller Tatendrang die Schulen im Kreis Höxter. Für sie beginnt der Ernst des Lebens - allerdings nicht nur in der Schule, sondern auch im Straßenverkehr - also auf dem Weg zur Schule und von dort wieder nach Hause. Sie sind wie in der Schule die "Neuen" und müssen auch im Straßenverkehr lernen und angeleitet werden.

Damit auf dem Schulweg zu den Grundschulen im Kreis Höxter nichts "schief" geht, startet die Polizei im Kreis Höxter auch in diesem Jahr wieder Aktionen rund um die Sicherheit auf den Schulwegen. Polizeiliche Präsenz auf den Schulwegen und Hilfestellungen mit Aufklärung über mögliche Gefahrenfelder stehen dabei im Vordergrund, damit "I-Dötzchen" sicher und ohne Schaden zur Schule und auch wieder nach Hause kommen. Daneben werden in den ersten Wochen des neuen Schuljahres verstärkt Geschwindigkeitsmessungen, Überprüfungen zum richtigen Gebrauch von Rückhaltesystemen und Kindersitzen sowie besondere Bus- und Zweiradkontrollen im Schulverkehr durchgeführt.

Im Jahr 2017 waren im Kreis Höxter fünf Schulwegunfälle im Straßenverkehr mit -3- schwer und -2- leichtverletzten Schülerinnen/Schülern zu registrieren. Schulwegunfälle lassen sich vermeiden, wenn die "Kleinen" behutsam an die Gefahrenfelder des Straßenverkehrs herangeführt werden und den Erwachsenen deutlich ist, dass Kinder den Straßenverkehr anders als Erwachsene erleben und wahrnehmen. Das erfordert eine ständige Ansprache und (anfängliche) Begleitung der Eltern für ihre Kinder und eine besondere Rücksichtnahme insbesondere der Fahrzeugführer auf die "Kleinen".

Dazu einige Tipps und Hinweise:

Kinder erleben den Straßenverkehr anders als Erwachsene Viele Mütter und Väter glauben, ein schulpflichtiges Kind sei von vorneherein in der Lage, allein zur Schule gehen zu können. Tatsächlich aber sind Kinder dieser Altersgruppe im Straßenverkehr besonders gefährdet, da ihre Lebens- und Wahrnehmungswelt eine völlig andere ist als die der Erwachsenen. Zudem verfügen Kinder nur über begrenzte Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dennoch legen sie als "I Dötzchen" mit Beginn der Schulzeit neue und schwierige Wege zurück und dies vielfach in der "Rushhour".

Kinder haben ihre Bewegungen noch nicht unter Kontrolle / es fällt ihnen schwer, mehrere Dinge gleichzeitig zu tun Schon wegen seiner geringen Körpergröße sieht das Kind die Welt anders als ein Erwachsener; viele Gegenstände nimmt es in anderen Größenverhältnissen und Perspektiven wahr. Außerdem sind Laufen und Sehen bei Kindern stärker miteinander verbunden als bei Erwachsenen; sie haben einen starken Bewegungsdrang, sie hüpfen, laufen und rennen auf Gehwegen und werden dadurch für Autofahrer unberechenbar. Sinneswahrnehmungen über Auge und Ohr sind bei Kindern noch nicht voll entwickelt / Wahrnehmungsleistungen sind noch eingeschränkt Auch können Kinder Entfernungen und Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen. Ihr Blickfeld ist um ein Drittel kleiner als bei Erwachsenen, wodurch sie seitlich herannahende Fahrzeuge erst wesentlich später wahrnehmen können. Zudem sehen sie langsamer und benötigen mehr Zeit, um Gesehenes oder Beobachtetes in ihren Erfahrungsschatz einzuordnen. Die Entwicklung der Aufmerksamkeit und der Konzentrationsfähigkeit ist erst im Alter von 14 Jahren annähernd abgeschlossen Da Kinder unter 10 Jahren Schwierigkeiten haben, Geschwindigkeiten zu schätzen und die von einem Fahrzeug zurückgelegte Strecke mit der dafür benötigten Zeit in Beziehung zu setzen, wird es problematisch, wenn sie vor der Fahrbahnüberquerung beurteilen sollen, ob ein Fahrzeug noch weit genug entfernt ist, um vor ihm sicher auf die andere Seite zu gelangen. Mit dem Fahrrad sollte man Erstklässler nicht zur Schule fahren lassen / Erst mit 14 Jahren sind die Fähigkeiten zum sicheren Radfahren entwickelt Erst ab 8 Jahren sind Kinder fähig, sich über einen längeren Zeitraum auf den Straßenverkehr zu konzentrieren. Mit dem Fahrrad sollte man Erstklässler nicht zur Schule fahren lassen, da erst mit 14 Jahren die Fähigkeiten zum sicheren Radfahren entwickelt sind.

Ihr Kind geht zu Fuß zur Schule: - Denken Sie daran, dass auf ein Kind, das den Straßenverkehr plötzlich bewusst wahrnehmen muss, eine Vielzahl von neuen Eindrücken einstürzen. Soll ein 6- bis 7 jähriger Schulanfänger richtig auf diese Eindrücke reagieren, ist er oder sie oftmals überfordert und braucht Ihre Unterstützung. - Begleiten Sie Ihr Kind in den ersten Wochen zur Schule und lassen es dabei nach einiger Zeit selbst entscheiden, wann und wo es eine Fahrbahn überquert. Zum Schluss folgen Sie Ihrem Kind mit einem Abstand und kontrollieren (auch "heimlich") sein richtiges Verhalten im Straßenverkehr. - Beobachten Sie Ihr Kind und achten Sie darauf, ob es sich über einen längeren Zeitraum konzentrieren kann, Entfernungen herannahender Fahrzeuge richtig einschätzt, Gefahren erkennt, den Unterschied zwischen Fahrbahn, Gehweg und Radweg kennt und sich auf besondere Situationen im Straßenverkehr (Baustellen, parkende Fahrzeuge, u.ä.) einstellen kann. - Nehmen Sie sich Zeit bei der individuellen Verkehrserziehung Ihres Kindes und nutzen Sie dafür die täglichen kleinen Fußwege. - Bevor Sie mit dem Kind eine Fahrbahn überqueren, halten Sie kurz auf dem Gehweg vor der Bordsteinkante an. Ein Kind braucht diese Zeit, um sich einen Überblick über die Verkehrssituation zu verschaffen. - Kinder haben oft das Problem, Rechts und Links zu unterscheiden. Überlegen Sie deshalb mit ihm an konkreten Stellen, von wo Fahrzeuge kommen können, damit es dort in die richtige Richtung schaut. Grundsätzlich soll es sich natürlich in beide Richtungen versichern, dass die Straße frei ist. - Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Kind nun häufig bei Dunkelheit und in der Dämmerung unterwegs sein wird. Deshalb ist helle und reflektierende Kleidung lebenswichtig. - Besuchen Sie Elternveranstaltungen, die sich mit der Verkehrserziehung von Kindern beschäftigen und in der Regel in Zusammenarbeit mit der Polizei über Schulen und Kindergärten angeboten werden. Aus verkehrserzieherischer Sicht ist der Fußweg zur Schule gegenüber der Beförderung mit dem Pkw vorzuziehen. Der begleitete Weg ermöglicht es den "Kleinen", die Verkehrsgefahren behutsam zu erlernen. Denken Sie aber auch immer an Ihr eigenes gutes Vorbild, das Kinder wesentlich intensiver prägt als zeitlich begrenzter Verkehrsunterricht. Nutzen Sie die Buslinie "Walking Bus", soweit sie an Ihrer Schule angeboten wird. Im letzten Jahr nahmen sieben Grundschulen im Kreis Höxter mit 16 Buslinien an diesem Projekt teil. Informationen dazu erhalten Sie an den Grundschulen und bei den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei. Ihr Kind wird mit dem Auto zur Schule gebracht: - Denken Sie daran, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, während der Fahrt eine geeignete Rückhalteeinrichtung haben müssen. Fehlt ein solches Rückhaltesystem besteht für Ihr Kind ein erheblich höheres Risiko bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden. - Der Kindersitz sollte amtlich geprüft und genehmigt sein, was Sie an speziellen Kennzeichnungen erkennen. - Lesen Sie genau die Bedienungsanleitung zu dem von Ihnen verwendeten Rückhaltesystem. Viele Kinder verletzen sich, weil der Kindersitz falsch montiert wurde. - Achten Sie bei Sitzerhöhungen darauf, dass der Gurt deutlich über das Schlüsselbein und nicht zu nah am Hals geführt wird. Der Beckengurt sollte wirklich über das Becken und nicht über den Bauch führen. Dazu dienen die Gurtführungen, die sich an den Seiten der Sitzerhöhungen befinden. - Schnallen Sie sich immer an und geben damit Ihrem Kind ein gutes Beispiel. Lassen Sie Ihr Kind immer an der Seite zum Bürgersteig ein- und aussteigen; achten Sie dabei aber bitte auf Radfahrer. - Behindern und gefährden Sie bei der An- und Abfahrt vor der Schule keine Kinder, die zu Fuß unterwegs sind. Halten Sie lieber in ausreichender Entfernung von der Schule an und lassen Ihr Kind ruhig ein paar Meter gehen. Bitte denken Sie daran, dass Sie als Fahrzeugführer/-in an haltenden Schulbussen grundsätzlich in beiden Richtungen nur mit Schritt-geschwindigkeit (4-7 km/h) vorbeifahren. Hat der Schulbus die Warnblinkanlage eingeschaltet, ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Insbesondere für die Fahrzeugführer auf Schulwegen gilt:

"Brems Dich - Schule hat begonnen!"

Mit allgemein vorbildlichem, verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten können in den kommenden Wochen alle Verkehrsteilnehmer helfen, die Schulwege und den Schulstart für unsere Kinder sicherer zu machen!

______________________ Kreispolizeibehörde Höxter Direktion Verkehr Bismarckstraße 18 37671 Höxter 05271 962-1410 DirektionVerkehr.Hoexter@polizei.nrw.de

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Höxter
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Bismarckstraße 18
37671 Höxter

Telefon: 05271 962 1521
E-Mail: pressestelle.hoexter@polizei.nrw.de
http://www.hoexter.polizei.nrw

Ansprechpartner außerhalb der Bürozeiten:
Leitstelle Polizei Höxter
Telefon: 05271 962 1222

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