POL-HAM: Businsassin bei Verkehrsunfall mit Flucht verletzt
Hamm-Mitte (ots)
Zu einem kuriosen Verkehrsunfall mit einer verletzten Businsassin und zwei flüchtigen Männern als potentielle Unfallverursacher kam es am Mittwochnachmittag (15. Mai) auf der Münsterstraße. Gegen 16 Uhr war ein bislang unbekannter Volkswagenfahrer auf der Münsterstraße in Richtung stadteinwärts unterwegs. Gleichzeitig bewegte sich ein Reisebus, der von einem 48-Jährigen aus Lünen geführt wurde, auf einem angrenzenden Sonderfahrstreifen in gleicher Richtung. Im Bereich des Übergangs dieser Parallelfahrbahn auf die Hauptfahrbahn musste der Busfahrer dem Golf nach rechts ausweichen, da dieser zuvor ganz unvermittelt einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hatte. Dadurch bedingt touchierte der Bus mit einem, am rechten Fahrbahnrand befindlichen Baum. Durch die Wucht des Aufpralls schleuderte der Bus gegen den Audi eines 44-Jährigen aus Hamm, wobei dieser ebenfalls beschädigt wurde. Unmittelbar nach dem Unfallgeschehen flüchteten die beiden männlichen Insassen des Golfs zu Fuß von der Unfallstelle in westliche Richtung über den Heinz Kruse Weg. Hier konnten die beiden jungen Männer nach kurzer Verfolgung durch einen Kradfahrer der Polizei gestellt werden. Es handelt sich bei den Unfallflüchtigen um einen 20-Jährigen sowie einen 22-Jährigen aus Ahlen. Beide sind nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis. Da der Verdacht bestand, dass sie zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen, wurden ihnen auf der Polizeiwache Mitte Blutproben entnommen. Wer von den beiden den Golf zum Unfallzeitpunkt geführt hat, ist noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Die verletzte Passagierin begab sich selbständig in ärztliche Behandlung. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde der Verkehr einseitig an der Unfallstelle vorbeigeführt. Hierbei kam es zu Verkehrsstörungen. Das Fahrzeug der beiden Flüchtigen wurde sichergestellt. Gegen den Halter des Golfs wird wegen Anordnens und Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Der entstandene Gesamtsachschaden wird auf etwa 25000 Euro beziffert.(es)
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