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Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis

POL-RBK: Bergisch Gladbach - 89-Jähriger übergibt EC-Karte an falsche Bankmitarbeiter

Bergisch Gladbach (ots)

Am Dienstag (06.06.) erhielt ein 89-jähriger Bergisch Gladbacher gegen 12:30 Uhr einen Anruf eines Mannes, der sich als Mitarbeiter der Kreissparkasse ausgab. Dieser schilderte dem Senior im Verlauf des halbstündigen Telefonats, dass dessen Konto mit einer Zahlung in Höhe von 2.000 Euro belastet wurde und fragte ihn, ob das seine Richtigkeit habe. Außerdem seien im Internet Bestellungen von Schuhen und Jacken ebenfalls mit der Karte des Bergisch Gladbachers bezahlt worden. Der Betrüger wies den 89-Jährigen aufgrund dessen an, seine EC-Karte zur Überprüfung in einen Umschlag zu legen und diesen an einen Mitarbeiter, der persönlich vorbei käme, zu übergeben. Außerdem wollte der angebliche Bankmitarbeiter die PIN der Karte wissen, die der gutgläubige Senior ihm mitteilte. Zudem hatte der Betrüger, der "akzentfrei Deutsch" sprach, Kenntnis über die Bankvollmacht der Tochter des Geschädigten.

Gegen 13:00 Uhr erschien dann der angekündigte Abholer an der Wohnanschrift des 89-Jährigen in der Dolmanstraße. Als der Betrug auffiel, ließ der Geschädigte die Bankkarte sofort sperren.

Der Abholer der EC-Karte wurde wie folgt beschrieben: männlich, circa 30 Jahre alt, circa 180 bis 185 cm groß, schlanke Statur, kurze dunkle Haare, schmales Gesicht und war mit einer schwarzen Jeans bekleidet.

Das Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg sucht nach Zeugen, die etwas Auffälliges im Umfeld der Dolmanstraße beobachtet haben. Hinweise werden unter der Rufnummer 02202 2050 entgegengenommen.

Die Polizei Rhein-Berg rät:

   1. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Bankmitarbeitern erhalten, 
      lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und bestehen Sie 
      darauf, selbst zurückzurufen. Legen Sie auf, suchen Sie die 
      Nummer Ihrer Bank bitte eigenständig heraus und erkundigen Sie 
      sich dort nach dem Sachverhalt oder suchen Sie Ihre Bank 
      persönlich auf.
   2. Involvieren Sie eine Vertrauensperson, zum Beispiel Angehörige 
      oder Nachbarn.
   3. Geben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte.
   4. Geben Sie Ihre PIN nie an Dritte weiter, nicht einmal 
      Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; 
      weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von 
      Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen. (st)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle, RBe Steinberger
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

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