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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (96) Warnmeldung vor dreisten Umtausch-Betrügern

Nürnberg (ots)

Die Kripo Nürnberg bearbeitet derzeit
einige Betrugsfälle, bei denen die Täter auf besonders dreiste
Weise in größeren und kleineren Bekleidungsgeschäften Waren
umtauschten, obwohl diese dort nicht gekauft worden sind.
So fiel in einem Nürnberger Bekleidungsgeschäft eine
35-jährige Frau auf, die einen Pelzmantel im Wert von ca. 500 DM
zurück geben wollte. Die Verkäuferin bemerkte jedoch schnell,
dass es sich bei dem Mantel um ein älteres Modell handelt,
welches seit ungefähr 10 Jahren nicht mehr in dem Geschäft
geführt wird. Dennoch konnte die Frau einen Kassenbeleg
vorweisen, und an dem Pelzmantel waren auch Firmenetiketten und
Warenzettel angebracht.
Die verständigten Polizeibeamten fanden in der Wohnung der
35-Jährigen zahlreiche hochwertige Kleidungsstücke im Wert von
20.000 bis 30.000 DM, die vermutlich aus Diebstählen stammen.
Außerdem wurden bei der Frau eine Vielzahl von Preisetiketten
und Umtauschbelegen aufgefunden.
Die 35-Jährige und ein weiterer Tatverdächtiger im Alter von
27 Jahren machen zur Sache keine Angaben. Anhand der
aufgefundenen Unterlagen und der bislang durchgeführten
Ermittlungen geht die Kriminalpolizei davon aus, dass es sich
bei den bislang bekannt gewordenen drei Fällen um keine
Einzelfälle handelt. Mit ge- oder verfälschten Kassenzetteln
wird versucht, zuvor gestohlene Kleidungsstücke oder aber auch
gebrauchte Bekleidung umzutauschen. Bei gebrauchten
Bekleidungsstücken werden die alten Markenetiketten entfernt und
firmeneigene Etiketten eingenäht. An den Kleidungsstücken werden
auch entsprechende Warenetiketten angebracht.
Mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen können sich die Inhaber und
Angestellten von Bekleidungsgeschäften vor einer solchen
Betrugsmasche schützen.
  • Achten Sie darauf, dass der Original-Kassenbeleg vorgelegt wird.
  • Vergleichen Sie den Kassenbeleg mit den Warenetiketten.
  • Führen Sie Umtausch nur mit Kassenzetteln durch.
  • Überprüfen Sie, ob die Warenetiketten nachträglich per Hand eingenäht wurden.
  • Stellen Sie Ersatzkassenzettel nur aus, wenn überprüft wurde, dass die Ware auch in Ihrem Geschäft gekauft wurde.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Telefon: 0911-211-2011/12
Fax: 0911-211-2010

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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