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Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

POL-LG: Polizei erklärt E-Scooter - "Präventions-Video" von Verkehrswacht & Polizei Lüneburg mit mehr als 100.000 Zugriffen ++ Zielgruppe "Junge Fahrende" ++ Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert den ...

POL-LG: Polizei erklärt E-Scooter - "Präventions-Video" von Verkehrswacht & Polizei Lüneburg mit mehr als 100.000 Zugriffen ++ Zielgruppe "Junge Fahrende" ++ Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert den ...
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Lüneburg (ots)

Polizei erklärt E-Scooter - "Präventions-Video" von Verkehrswacht & Polizei Lüneburg ++ ... gerade für die Zielgruppe "Junge Fahrende" ++ "Reingucken!" ++ Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis ++

Lüneburg

Wo darf man mit E-Scooter eigentlich fahren? Braucht man einen Führerschein oder einen Helm? Und was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Das sind alles Dinge, die der Lüneburger Verkehrssicherheitsexperte Martin Schwanitz (Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion) bereits im Jahr 2022 aufgriff, um mit dem kurzweiligen und prägnanten "Präventions-Video" von Verkehrswacht und Polizei Lüneburg gerade die Zielgruppe "Junge Fahrende" anzusprechen.

Das Video "Polizei erklärt E-Scooter", veröffentlicht auf dem Kanal der Verkehrswacht LG als Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion hat nun nach gut einem Jahr die Marke von 100.000 Aufrufen geknackt und ist damit eines der bundesweit erfolgreichsten Präventionsvideos zur Thematik E-Scooter.

Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Landgerichts Lüneburg "Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis" (... Die 11. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 27.06.2023 (Az. 111 Qs 42/23) klargestellt, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann ...) möchten Polizei und Verkehrswacht abermals zur Thematik E-Scooter sensibilisieren.

Kaum ein Gefährt wurde in so kurzer Zeit so beliebt und gleichzeitig so gehasst wie die E-Tretroller. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene gehören die leichten Gefährte mittlerweile zum Alltag: Sie sind schnell, einfach zu bedienen und lassen sich per App zum taschengeldtauglichen Preis ausleihen. Andere Verkehrsteilnehmer hegen nicht so viel Sympathie für die neuen Vehicel auf unseren Straßen.

Mit dem Video (2022: das erste seiner Art) möchten Verkehrswacht und Polizei zielgruppenorientiert aufklären, um auch gerade junge Verkehrsteilnehmer vor einem strafrechtlichen Schaden zu bewahren.

In den einzelnen Kapiteln "Allgemeines", "Alkohol- und Drogen", "Richtige Wegenutzung", "Richtig Abbiegen" und "Technisches" werden die wichtigsten Tipps rund um E-Scooter dargestellt.

"Viel Spaß beim Anschauen!"

Denn im Vordergrund sollte für uns alle stehen: "Was muss ich beachten, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen und nicht andere zu gefährden?

Facebook-Kanal der Polizei Lüneburg https://www.facebook.com/polizeidirektion.lueneburg

YouTube-Kanal der Verkehrswacht Lüneburg https://www.youtube.com/watch?v=RPL_RgcOixY&t=1s

"Big Points" aus dem Video:

Mindestalter -> 14 Jahre

Betriebserlaubnis (für den E-Scooter) erforderlich Aktuelle Versicherungsplakette Helm (stylische Gründe und schützt den Kopf) wäre klasse Führerschein nicht erforderlich Nutzung: auf keinen Fall zu zweit Problem Alkohol -> "strenge Alkoholregeln" (0,0 Promille für Fahranfänger), Grenzwerte wie beim Autofahren Problem Drogen ("Finger weg davon!")

Abbiegen (Schulterblick, Handzeichen, Kontrollblick, rum)

Wo darf ich fahren? -> mit vielen Beispielen ... auf der Fahrbahn oder Radweg (Nicht auf dem Gehweg; nicht in Fußgängerzonen)

Tipps zum Erwerb/Kauf

Keine Handynutzung -> nur mit installierter Halterung

Gute Fahrt und viel Spaß

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

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