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POL-LDK: Dachstuhlbrand (Folgemeldung); Entstempelte Kennzeichen; Ein Unfall - Drei Anzeigen

Dillenburg (ots)

Manderbach - Dachstuhlbrand (Folgemeldung) (Bezug: Presseinformation v. 24. Oktober)

Nach dem Brand des Mehrfamilienhauses in der Straße Fauleborn mussten zwei Bewohner, ein 39 Jahre alter Mann und eine 72-jährige Frau, wegen des Verdachts der Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus. Beide waren nach Zeugenaussagen ansprechbar. Über die Schwere der Verletzungen liegen der Polizei derzeit keine Kenntnisse vor. Der Schaden am Haus beläuft sich nach ersten Schätzungen auf einen hohen sechsstelligen Betrag. Das unterkellerte Haus hat inklusive Dachgeschosswohnungen drei Etagen. Das Feuer brach nach ersten Ermittlungen in einer der Dachgeschosswohnungen aus. Eine intensivere Brandursachenermittlung war bislang noch nicht möglich, sodass zur Ursache derzeit keine Angaben möglich sind. Das komplette Gebäude war nach dem Brand durch die unmittelbaren Brandfolgen im Dach und die anschließenden Löscharbeiten nicht mehr bewohnbar. Die Organisation der etwaig notwendigen Unterbringung der übrigen Hausbewohner erfolgte durch das Ordnungsamt Dilllenburg. Die Löscharbeiten waren gegen 16.30 Uhr endgültig abgeschlossen. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

Dillenburg - Entstempelte Kennzeichen

Am Donnerstag, 24. Oktober, um 20.20 Uhr fiel einer Zivilstreife der Polizei auf der B 277 zwischen Dillenburg und Herborn ein Daimler mit offenbar entstempelten Kennzeichen auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer, ein Rentner im Alter von 72 Jahren, zwar einen Führerschein hat, er jedoch ein Auto steuerte, dass bereits seit Juni dieses Jahres stillgelegt ist. Der Wagen war daher weder zugelassen noch versichert und die Fahrt damit zu Ende.

Ewersbach - Ein Unfall - Drei Anzeigen

Ein Unfall auf der Hauptstraße in Ewersbach führte gleich zu mehreren Anzeigen. Der Verursacher muss sich wegen des Unfalls verantworten, der beteiligte Rollerfahrer wegen Fahrens ohne Führerschein und der Rollerbesitzer schließlich, weil er das Fahren ohne Führerschein zugelassen hat. Der Unfall passierte gegen 20.40 Uhr. Ein Autofahrer stand auf der L3044 (Hauptstraße) am rechten Fahrbahnrand und wollte wenden. Beim Wenden kam es zum Zusammenstoß mit dem vorrangberechtigten Motorroller. An beiden Fahrzeugen entstanden Schäden, der Roller, wohl ein bis zu 60 km/h schnelles Kleinkraftrad war nicht mehr fahrbereit. Nach kurzem Gespräch, bei dem der Rollerfahrer sich auswies und angab, keinen Rettungswagen zu benötigen, hob er sein Zweirad auf und ging, den Roller schiebend, einfach weg. Grund dafür war vermutlich die Tatsache, dass er keinen gültigen Führerschein für den Roller besaß. Die Polizei traf den Rollerfahrer dann daheim an. Er stand nicht unter Alkohol- und oder Drogeneinfluss. Das Zweirad stellte die Polizei zur technischen Überprüfung sicher.

Martin Ahlich

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