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POL-GS: Leichtsinniges Verhalten macht eine Fortsetzung der Kontrollen im Oberharz notwendig!

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Goslar (ots)

Oberharz - Auch am vergangenen Wochenende, 03.08.-05.08.2018, wurden durch die Polizeiinspektion Goslar und den Landkreis Goslar die dringend notwendigen Geschwindkeitskontrollen im Oberharz weiter fortgeführt. Erst am Freitag hatte es bei anhaltender Schönwetterlage den nächsten schweren Motorradunfall gegeben, bei dem ein 21-jähriger Motorradfahrer auf der B 241 zwischen Bärental- und Glockenbergkurve trotz bestehenden Verbots zum Überholen ansetzte und alleinbeteiligt verunfallte.

An wechselnden Mess-/Kontrollstellen, die an Gefahrenpunkten und Unfallhäufungslinien eingerichtet wurden, mussten am Wochenende insgesamt 762 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Bei 489 dieser Fahrzeuge handelte es sich um Motorräder. 48 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, die min. ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten nach sich ziehen. Alle Fahrverbote richteten sich gegen Motorradfahrer.

Trauriger Spitzenreiter am Wochenende war ein Motorradfahrer aus Hildesheim, der auf der B 242 zw. Dammhaus und Sonnenberg bei erlaubten 100 km/h mit vorwerfbaren 192 km/h gemessen wurde. Da bei einer derartigen Geschwindigkeitsüberschreitung - von 92 km/h - nur von vorsätzlichem Handeln auszugehen ist, erwarten den betroffenen Kradfahrer nun eine Geldbuße von 1200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Dass es sich dabei - leider - um keinen Einzelfall handelt, machten auch andere Messungen deutlich, die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fahrverbotsbereich zw. 170 km/h und 180 km/h dokumentieren.

Gegen einen Betroffenen der Geschwindigkeitsmessungen wurde zudem ein Strafverfahren aufgrund des Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet, da er an seinem Pkw die Kennzeichen eines nicht mehr zugelassenen Anhängers angebracht hatte.

   - Huth, PK -

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Bad Harzburg
Telefon: 05322-91 111-0

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