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POL-GS: Weitere Verkehrskontrollen zur Reduzierung schwerer Verkehrsunfälle im Oberharz

POL-GS: Weitere Verkehrskontrollen zur Reduzierung schwerer Verkehrsunfälle im Oberharz
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Goslar (ots)

Oberharz - Aufgrund der deutlichen Zunahme schwerer Verkehrsunfälle im Oberharz mit Motorradbeteiligung wurden auch an diesem Wochenende vom 27. Jul 2018 bis 29. Jul. 2018 die schwerpunktmäßigen Kontrollen weiter fortgesetzt. Allein in den vergangenen drei Wochen kam es zu zwei Motorradunfällen mit insgesamt fünf Beteiligten Krädern sowie zwei tödlich und mehreren schwerst verletzten Personen.

Dass es in der Zwischenzeit nicht zu weiteren Verkehrsunfällen mit gravierenden Folgen gekommen ist, lag häufig allein an glücklichen Umständen und weniger an rückläufigen Unfallzahlen.

Um diesem negativen Trend bei anhaltender Schönwetterlage und starkem Ausflugsverkehr an den Wochenenden weiter entgegen zu wirken, fanden an allen drei Tagen am Wochenende Kontrollen durch den Landkreis Goslar und die Polizeiinspektion Goslar statt.

Primär stand die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Vordergrund, aber auch Bauartveränderungen sollten den wachsamen Blicken der kontrollierenden Beamten nicht verborgen bleiben.

Insgesamt mussten traurige 336 Geschwindigkeitsverstöße geahndet werden. Denn auch dieses Wochenende konnte ein Rückgang des teilweise leichtsinnigen Fahrverhaltens nicht verzeichnet werden. Dabei wurden 272 der Geschwindigkeitsverstöße durch Motorradfahrer begangen. 29 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, die min. ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten nach sich ziehen. Alle Fahrverbote richteten sich gegen Motorradfahrer.

Im 100 km/h-Bereich wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch einen Kradfahrer maximal mit 169 km/h überschritten. Diesen Wert toppte ein Motorradfahrer aus Österreich der bei erlaubten 60 km/h auf seinem Motorrad aus Hamburg mit 146 km/h gemessen wurde. Da bei einer derartigen Geschwindigkeitsüberschreitung - von 86 km/h - nur von vorsätzlichem Handeln auszugehen ist, erwarten den betroffenen Kradfahrer nun eine Geldbuße von 1200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Da im Naturschutzgebiet Harz weiterhin eine vermehrte Geräuschemission durch Motorräder festzustellen ist, wurde auch auf fehlende dB-Killer ein Augenmerk gelegt und entsprechende Verfahren eingeleitet. Zudem wurde zwei mal die Profiltiefe beanstandet, fünf mal ein fehlender Rückstrahler bemängelt und sieben mal ein wesentlich zu steiler Kennzeichenwinkel festgestellt.

   - Huth, PK -

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0

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