POL-GS: Pressemitteilung des PK Bad Harzburg
Goslar (ots)
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Montag, 09.04.2018, 08.00 Uhr Bad Harzburg, OT Harlingerode, Bruchstraße Während einer Verkehrskontrolle wurde bei einem 36-jähriger Bad Harzburg, der einen führerscheinpflichtigen Pkw im öffentlicher Verkehrsraum führte, festgestellt, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Eine deutsche Fahrerlaubnis wurde dem Fahrzeugführer unanfechtbar versagt. Dieser händigte jedoch eine polnische Fahrerlaubnis aus, die keine Gültigkeit hat. Ein Strafverfahren wurde sowohl gegen den Fahrzeugführer wie auch den 31-jährigen Fahrzeughalter eingeleitet. Dieser hatte dem 36-Jährigen das Fahrzeug überlassen und zumindest somit die Fahrt geduldet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Bauartveränderungen
Montag, 09.04.2018, 10.45 Uhr Bad Harzburg, Ilsenburger Straße Im Rahmen der Streife wurde ein Motorroller (Mofa), bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, auf der Ilsenburger Straße festgestellt, welches von seinem 73-jährigen Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h geführt wurde. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte der Fahrzeugführer keine Fahrerlaubnis vorweisen. Der Motorroller wurde entdrosselt und konnte somit die festgestellte Geschwindigkeit von 50 km/h erreichen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Erlöschen der Betriebserlaubnis für den geführten Motorroller eingeleitet.
i.A. Wiggert, POK
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Bad Harzburg
Telefon: 05322-91 111-0
Original-Content von: Polizeiinspektion Goslar, übermittelt durch news aktuell