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Zollfahndungsamt Hamburg

ZOLL-HH: Zollfahndungsamt Hamburg zieht Bilanz - Erfolgreicher Kampf gegen OK und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2020

ZOLL-HH: Zollfahndungsamt Hamburg zieht Bilanz - Erfolgreicher Kampf gegen OK und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2020
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Hamburg (ots)

In mehr als 1.150 Fällen von mittlerer, schwerer und organisierter Kriminalität haben die Ermittler des Zollfahndungsamtes Hamburg im Jahr 2020 Verfahren eingeleitet.

"Trotz der äußerst herausfordernden Bedingungen während der Corona-Pandemie haben meine Kolleginnen und Kollegen mit hohem persönlichen Einsatz den Kampf gegen die Zollkriminalität in Norddeutschland erfolgreich fortgeführt", sagt René Matschke, Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg.

Das Aufgabenspektrum der Zollfahnder umfasst dabei weit mehr als die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, die aber auch im Jahr 2020 einen Schwerpunkt der Arbeit des Amtes bildete.

Zölle

Durch die Europäische Union wurden Antidumpingmaßnahmen gegen China verhängt. Hier wird immer wieder versucht, diese Antidumpingzölle mit betrügerischem Verhalten zu umgehen. Im zurückliegenden Jahr wurde eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen für Fahrräder und E-Bikes geführt. Die Tatverdächtigen haben versucht, den tatsächlichen Ursprung der Waren in China zu verschleiern und so die Antidumpingzölle zu vermeiden. Gerade im Online-Handel werden die Fahrräder und E-Bikes dann zu sehr niedrigen Preisen in Deutschland und Europa angeboten. Hierzu sagt René Matschke: "Wir kämpfen für faire Wettbewerbsbedingungen zum Schutz der deutschen und europäischen Wirtschaft und damit auch der hiesigen Arbeitsplätze."

Aber auch unabhängig von Antidumpingzöllen versuchen Einführer immer wieder Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in erheblichem Umfang zu hinterziehen. So wurde in Bremerhaven ein Fall aufgedeckt, in dem in zehn Einzelfällen bei der Einfuhr hochwertiger Kraftfahrzeuge falsche Werte in der Zollanmeldung angegeben wurden, um Abgaben zu sparen. Dieser Versuch flog jedoch auf und der Steuerschaden von über 110.000 Euro kam ans Licht. Wie in den übrigen Deliktsbereichen auch, sei bei den Ermittlungen im Zollbereich die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Zoll- und Polizeibehörden von entscheidender Bedeutung, erläutert hierzu René Matschke. Aus seiner Sicht sind die langjährige internationale Zusammenarbeit und Vernetzung des ZFA Hamburg wichtige Bausteine für die Ermittlungserfolge in diesem Bereich.

Außenwirtschaftsrecht

Im Jahr 2020 wurden 37 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht eingeleitet. Schwerpunkte dieser Ermittlungen bildeten ungenehmigte oder verbotene Ausfuhren in den Iran, nach Nordkorea und auf die Krim/Ukraine. In Einzelfällen gab es im vergangenen Jahr auch Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Anti-Folter-VO der EU und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Kimberly-Verordnung im Zusammenhang mit der Einfuhr von Rohdiamanten.

Verbrauchsteuern

Es wurden im Jahr 2020 insgesamt 47 Ermittlungsverfahren im Bereich der Verbrauchsteuerkriminalität eingeleitet. Weit überwiegend betrafen die Ermittlungsverfahren Tabakwaren (91,5 %). Circa 1,7 Millionen Zigaretten wurden sichergestellt, wobei es sich bei etwa 25 % der Zigaretten um gefälschte Ware handelte. Darüber hinaus haben die Fahnder weitere 26,7 Millionen Zigaretten ermittelt, für die die Tabaksteuer hinterzogen wurde. Besonders im Fokus standen im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen eine Tätergruppierung, die angebliches Korrosionsschutzmittel auf der Basis von Dieselkraftstoff und angebliches Lösungsmittel auf der Basis von Benzin als Kraftstoff bzw. als Zusatz- oder Verlängerungsmittel von Kraftstoff abgegeben hat. Es wurden schnell Verbindungen in andere EU-Mitgliedstaaten festgestellt und daher über Eurojust die internationalen Ermittlungen koordiniert. Es ist ein Steuerschaden von mindestens neun Millionen Euro entstanden.

Arznei- / Dopingmittel

Der Kampf gegen den illegalen Handel mit Doping- und Arzneimitteln hatte im Jahr 2020 einen bedeutenden Anteil an der Arbeit der Zollfahndung. Gerade auch aufgrund der Pandemie verlagerten sich viele Geschäfte in den virtuellen Raum. Das ZFA Hamburg war auch hier erfolgreich. So führten die Ermittler am Dienstsitz Kiel ein Ermitt-lungsverfahren, in dem im November 2020 ein Tatverdächtiger festgenommen wurde, der mutmaßlich in erheblichem Umfang mit diversen Potenz- und Dopingmitteln, sowie mit Rauschgift Handel getrieben haben soll. Die illegalen Waren soll er über das Internet verkauft und anschließend im Postversand an die Abnehmer verteilt haben. Bei ihm wurden etwa 14.000 Euro sichergestellt, die aus diesen illegalen Geschäften herrühren sollen.

Rauschgift

Auch das Jahr 2020 war geprägt vom Kampf gegen den Kokainschmuggel über die großen deutschen Seehäfen in Hamburg und Bremerhaven. Dieser Trend setzte sich im ersten Quartal des laufenden Jahres weiter fort. Zwar ging die Menge des sichergestellten Kokains im zurückliegenden Jahr leicht zurück (2020: 8.087 Kilogramm, 2019: 9.506 Kilogramm, Differenz: -1.419 Kilogramm), lag aber erneut auf sehr hohem Niveau.

Den Zollfahndern gingen im vergagenen Jahr 244 Kilogramm Heroin ins Netz. Im Hamburger Hafen wurde das Rauschgift in einem Container gefunden und sichergestellt. Im gesamten Jahr wurden 258 Kilogramm Heroin in Norddeutschland aus dem Verkehr gezogen.

In den Ermittlungsverfahren im Rauschgiftbereich wird, analog zu den übrigen Deliktsbereichen, ein deutlicher Trend hin zu einer Verlagerung der kriminellen Aktivitäten ins Darknet und einem Versand der illegalen Waren im Postverkehr festgestellt.

Zum Jahr 2020 bilanziert Regierungsdirektor René Matschke: "Zollfahndung ist viel mehr als die Bekämpfung des Kokainschmuggels, wobei wir natürlich auch hier den Verfolgungsdruck weiter hochhalten werden. Wir leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit Deutschlands und Europas."

Die Fahnder haben im abgelaufenen Kalenderjahr einen Steuerschaden von über 31,5 Millionen Euro ermittelt. Durch Gerichte wurden in den beim ZFA geführten Verfahren Freiheitsstrafen von insgesamt 184 Jahren und elf Monaten, sowie Geldstrafen in Höhe von insgesamt 970.000 Euro verhängt.

Das Zollfahndungsamt Hamburg ist mit seinen 340 Bediensteten für die Verfolgung von Zollstraftaten in den Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sowie im Land Bremen für die Seestadt Bremerhaven zuständig. Bei der Verfolgung von Außenwirtschaftsdelikten ist das ZFA Hamburg auch für den angrenzenden Bezirk des ZFA Hannover (Länder Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt) zuständig.

Die ausführliche Statistik des ZFA Hamburg kann unter presse@zfahh.bund.de angefordert werden.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Hamburg
Stephan Meyns
Telefon: 040 / 67571 -513
E-Mail: presse@zfahh.bund.de
http://www.zoll.de

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