Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeiinspektion Rostock mehr verpassen.

Bundespolizeiinspektion Rostock

BPOL-HRO: Gesuchtes Kfz sichergestellt

Seehafen Rostock (ots)

Ein durch die schwedischen Behörden im internationalen Fahndungsbestand zur Sicherstellung ausgeschriebener Pkw konnte Gestern, den 29.04.2018 im Seehafen Rostock durch die Beamten der Bundespolizei sichergestellt werden.

Festgestellt wurde der VW Passat TDI kurz nach der Einreise mit einer Fähre aus Dänemark kommend. Zusätzlich wurde durch die Beamten festgestellt, dass der 24-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Bei der Kontrolle legte er als Nachweis über den Besitz einer Fahrerlaubnis ein Sicherstellungsprotokoll der schwedischen Polizei über den Einbehalt vor. Aus diesem Protokoll ging hervor, dass seine Fahrerlaubnis aufgrund Ungültigkeit eingezogen wurde.

Die Fahrzeugpapiere, das Fahrzeug sowie die Schlüssel wurden sichergestellt und zuständigkeitshalber an die Landespolizei zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Rostock, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Rostock
Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Rostock
  • 30.04.2018 – 10:59

    BPOL-HRO: Schlafend zwischen den Bahngleisen

    Rövershagen (ots) - Durch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der DB AG wurde am Sonntagmittag, den 29.04.2018 eine schlafende männliche Person auf der Grünfläche zwischen den Gleisen 1 und 2 festgestellt. Da diese nicht ansprechbar war, wurden die Beamten der Bundespolizei zur Unterstützung gerufen. Nach dem Eintreffen der Beamten befand sich die Person immer noch schlafend auf der Grünfläche zwischen den Gleisen. ...

  • 30.04.2018 – 10:47

    BPOL-HRO: Zigarette auf Warnweste ausgedrückt

    Rostock (ots) - Sonntagmittag, den 29.04.2018 stellten Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der DB AG einen 28-Jährigen im Tunnelbereich des Hauptbahnhofes Rostock fest, der im nichtzugelassenen Bereich des Bahnhofes rauchte. Als ihn die Mitarbeiter daraufhin ansprachen und ihn aufforderten, das Rauchen zu unterlassen, beleidigte er diese verbal, drückte die Zigarette auf der Weste eines Mitarbeiters aus und flüchtete. ...

  • 30.04.2018 – 10:44

    BPOL-HRO: Bahnschwellen versucht zu entwenden

    Schwerin (ots) - Einer Streife des Bundespolizeireviers Schwerin fiel am gestrigen Sonntagmittag, den 29.04.2018 am Güterbahnhof Schwerin ein Pkw-Fahrer mit Anhänger auf. Da dieser durch die Beamten nicht als Mitarbeiter der DB AG zugeordnet werden konnte, wurde er somit angehalten und kontrolliert. Eine Genehmigung zum Befahren des Bahngeländes konnte hierbei nicht vorgelegt werden. Im weiteren Verlauf der Kontrolle ...