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Polizei Dortmund

POL-DO: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen - Videobeobachtung an der Münsterstraße kann starten

Dortmund (ots)

Teilweise sind sie bereits seit Ende 2020 installiert und warten auf den Einsatz: 18 Kameras an acht Standorten im Dortmunder Münsterstraßenviertel. Dort setzt die Polizei Dortmund auf Videobeobachtung für mehr Sicherheit. Ein Bürger hatte einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit dem Ziel gestellt, die Videobeobachtung in diesem Bereich der Münsterstraße zu untersagen. Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag jetzt ab und schloss sich in seiner Begründung der Argumentation der Dortmunder Polizei in allen Punkten an. Die Videobeobachtung kann damit zum nächstmöglichen Zeitpunkt starten.

"Wir begrüßen diese Entscheidung, die unser Konzept und meine polizeirechtliche Anordnung klar bestätigt hat. Unser Versprechen für die Menschen in der Nordstadt gilt: Wir schöpfen unsere rechtlichen Befugnisse aus, um die Nordstadt für alle, Jahr für Jahr und Stück für Stück, sicherer zu machen", so Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange.

Die Zahl der Straftaten in der Dortmunder Nordstadt ist in den vergangenen Jahren stark gesunken. Die Polizei hat die Bekämpfung der Kriminalität in der nördlichen Dortmunder Innenstadt zu einem behördenstrategischen Schwerpunktthema gemacht. Zwischen 2014 und 2019 hat die Zahl der Straftaten um fast 39 Prozent abgenommen. Eine Ausnahme stellte die Rauschgiftkriminalität dar - was auch mit den zahlreichen Polizeikontrollen zu erklären ist.

Mit der Videobeobachtung möchte die Polizei Dortmund den Kriminalitätsschwerpunkt auf dem etwa 300 Meter langen Teilstück der Münsterstraße 50 bis 99 auflösen. Denn dort zählte die Polizei ungewöhnlich viele Straftaten in einem kleinen Bereich. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Einstufung als Kriminalitäts-schwerpunkt. "Unser Ziel ist es, die Anzahl der Straftaten in diesem Bereich, in dem auch Familien mit Kindern wohnen, deutlich zu verringern", so Gregor Lange. "Dabei nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel. Die nun zügig beginnende Videobeobachtung wird neben der Ermittlungskommission Nordstadt, unseren Schwerpunkteinsätzen und Präsenzmaßnahmen ein weiterer wichtiger Baustein in unserem polizeilichen Gesamtkonzept sein."

Für die Videobeobachtung in der Münsterstraße hat das Polizeipräsidium bereits im vergangenen Jahr in der Leitstelle einen neuen Technikraum mit vier modernen Arbeitsplätzen eingerichtet. Von dort aus können Personen und Fluchtwege erkannt und wichtige Zeit bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gewonnen werden. Das verschafft der Polizei einen taktischen Vorteil. Die Kameras sollen von Montag bis Samstag zwischen 16 Uhr und Mitternacht im Einsatz sein.

Dabei kommt dem Datenschutz eine besondere Bedeutung zu: Die Aufnahmen werden maximal 14 Tage gespeichert. Sollten Sequenzen für Ermittlungsverfahren relevant sein, können sie auch länger gesichert werden. Die Polizei verwendet die Videotechnik zudem bei Demonstrationen nicht.

In seiner Entscheidung sah das Gericht durch die geplante Videoüberwachung weder eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts noch eine sonstige Grundrechtsverletzung, wie etwa der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

"Wir werden nun schnellstmöglich mit der Videobeobachtung beginnen. Diese ermöglicht es uns, Straftaten schon im Anfangsstadium zu erkennen, konsequent einzuschreiten und Schlimmeres zu verhindern. Damit wollen wir die positive Entwicklung der Dortmunder Nordstadt weiter vorantreiben, damit alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können", so Gregor Lange weiter.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Lisa Tüch
Telefon: 0231/132-1039
E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

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