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POL-ME: Polizei zieht nicht verkehrstüchtigen 33-Jährigen aus dem Verkehr - Ratingen - 2112127

POL-ME: Polizei zieht nicht verkehrstüchtigen 33-Jährigen aus dem Verkehr - Ratingen - 2112127
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Mettmann (ots)

Einer aufmerksamen Zeugin ist es zu verdanken, dass die Polizei Ratingen am Montagnachmittag (27. Dezember 2021) einen nicht verkehrstüchtigen 33-Jährigen aus dem Verkehr ziehen konnte. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und stellten den Führerschein des Ratingers sicher.

Das war geschehen:

Gegen 15:40 Uhr befuhr eine 56-jährige Ratingerin die Hugo-Henkel-Straße in Richtung Sinkesbruch, als sie einen zum Teil im Gebüsch des linken Fahrbahnrandes abgestellten Transporter sah. Der Fahrzeugführer saß, bei eingeschaltetem Motor, augenscheinlich nicht ansprechbar am Steuer seines Fahrzeuges. Die 56-Jährige informierte folgerichtig umgehend einen Rettungswagen und sprach den Fahrer an. Nur wenige Augenblicke später erlangte der Mann das Bewusstsein wieder und gab an, keine notärztliche Versorgung zu benötigen. Bei Eintreffen des hinzugezogenen Streifenwagens setzte der Mann umgehend seine Fahrt auf der Hugo-Henkel-Straße in Richtung Essen fort.

Die Beamten verfolgten den sich entfernenden Transporter und forderten ihn mittels eindeutiger Anhaltsignale auf, seine Weiterfahrt zu beenden. Der Fahrer missachtete die Anweisungen der Polizei und setzte seine Fahrt zunächst über die Kettwiger Straße fort. Auf der Ringstraße in Essen-Kettwig konnten die Beamten die Fahrt des Transporters stoppen, indem sie das Fahrzeug überholten und zum Stillstand brachten.

Der Fahrer, ein 33-jähriger Ratinger, wies deutliche Ausfallerscheinungen auf, woraufhin die Beamten die ärztliche Entnahme einer Blutprobe zur Feststellung der Fahrtauglichkeit anordneten und den Mann zur Polizeiwache Ratingen brachten.

In der Jacke des Mannes fanden die Beamten Medikamente gegen Epilepsie, welches den Verdacht erhärtet, dass bei dem 33-Jährigen ein körperlicher sowie geistiger Mangel besteht und den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung gemäß §315c StGB begründet. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den Ratinger ein und stellten seinen Führerschein sicher. Sie untersagten dem Mann bis auf weiteres das Führen jeglicher führerscheinpflichtiger Fahrzeuge.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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