Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizei Mettmann mehr verpassen.

Polizei Mettmann

POL-ME: Couragierter Zeuge beendete gefährliche Trunkenheitsfahrt noch rechtzeitig genug - Velbert - 1905182

POL-ME: Couragierter Zeuge beendete gefährliche Trunkenheitsfahrt noch rechtzeitig genug - Velbert - 1905182
  • Bild-Infos
  • Download

Mettmann (ots)

Am Mittwochmorgen des 29.05.2019, gegen 07.20 Uhr, befuhr ein 54-jähriger Autofahrer aus Sprockhövel die Siebeneicker Straße im Velberter Ortsteil Neviges in Fahrtrichtung Innenstadt. Dabei fiel dem aufmerksamen Zeugen die seltsame Fahrweise eines unmittelbar vorausfahrenden, silbergrauen PKW Opel Corsas auf, der immer wieder ohne erkennbaren Grund auf die Gegenfahrbahn geriet. Auch auf dem Weg über die Lohbach- und Bernsaustraße in Richtung Langenberg erweckte die Fahrweise der Corsa-Fahrerin den Eindruck von Schlangenlinien. Weil der Opel dann vor der Ampelanlage im Kuhlendahl (Bernsaustraße/Kuhlendahler Straße/Schmalenhofer Straße), nach dem Stopp vor Rotlicht nicht wieder anfuhr, trat der vorbildliche Zeuge an den Corsa heran. Als der Zeuge die 59-jährige Opel-Fahrerin ansprach, bemerkte er deutlichen Alkoholgeruch im Fahrzeug. Der couragierte Mann zog den Zündschlüssel des Opels ab und verhinderte damit eine gefährliche Weiterfahrt der Wuppertalerin. Unverzüglich informierte der vorbildliche Zeuge dann die örtliche Polizei.

Bei der nur wenige Minuten später erfolgten polizeilichen Überprüfung der 59-jährigen Frau aus Wuppertal, bestätigte sich der begründete Verdacht, dass diese erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 1,5 Promille (0,75 mg/l). Daraufhin leitete die Velberter Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und Verkehrsgefährdung gegen die Opel-Fahrerin ein. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmten die Beamten gegen den ausdrücklichen Widerspruch der Frau. Ihr wurde bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge untersagt.

Die Polizei bedankt sich auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei dem aufmerksamen und couragiert handelnden Zeugen, der mit seinem folgerichtigen und besonnenen Verhalten mögliche schwere Folgen dieser gefährlichen Trunkenheitsfahrt rechtzeitig verhindern konnte.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell