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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf

POL-MR: Erneuter Vandalismus in der Schule - Belohnung ausgesetzt!

Marburg-Biedenkopf (ots)

Bezug Presseinformationen vom 28 und 29. Juli)

Richtsberg

In der Zeit von Dienstagnachmittag bis Mittwochmorgen (03. August) stiegen unbekannte Täter erneut in die Räume der Gesamtschule im Karlsbader Weg ein und richteten einen hohen Schaden an. Das ist der zweite Fall innerhalb weniger Tage. Bereits zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen (28. Juli) hatten Vandalen in der Schule einen vermutlich fünfstelligen Sachschaden angerichtet. Jetzt hat der Förderverein der Schule eine Belohnung ausgelobt.

Nach den bisherigen Ermittlungen benutzten der oder die Täter bei der letzten Tat wahrscheinlich die Feuerwehrleiter, um an ein Fenster im ersten Stock zu gelangen. Sie öffneten das Fenster gewaltsam und beschädigten dann Regale und Tische in dem Klassenzimmer. Im Erdgeschoss traten sie die Tür zur Herrentoilette ein, zerstörten einen Toilettendeckel und verteilten den Inhalt eines schuleigenen Feuerlöschers in einem Konferenzraum. Der Schaden ist vermutlich nicht ganz so hoch wie bei der ersten Tat, beträgt nach ersten Schätzungen aber trotzdem wiederum mehrere Tausend Euro.

Wer hat zu den genannten Tatzeiten verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer hat die Kletterpartien und dass Eindringen oder Verlassen der Schule gesehen? Im ersten Fall stahlen der oder die Täter einen Fernseher - vielleicht gibt es Zeugen des nächtlichen Transports. Wer kann sachdienliche Hinweise geben? Die Polizei Marburg bittet zudem um besondere Aufmerksamkeit und sofortige Meldung verdächtiger Beobachtungen rund um die Schule. Polizei Marburg, Tel. 06421 406 0.

Der Förderverein hat nach dem zweiten Vorfall eine Belohnung in Höhe von bis zu 1000 Euro ausgesetzt für Hinweise, die zur Ermittlung, Ergreifung und Verurteilung des oder der Täter führen. Die Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges und obliegt ausschließlich dem Förderverein. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

Martin Ahlich

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