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POL-WE: Ladung ragt übers Heck hinaus
Lasterfahrer müssen umladen

POL-WE: Ladung ragt übers Heck hinaus / Lasterfahrer müssen umladen
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Friedberg (ots)

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Butzbach - A5: Übermäßig lang und Türen auf / Lkw-Fahrer müssen umladen

Mitarbeiter der Polizeiautobahnstation Mittelhessen zogen zwei Lkw aus dem Verkehr. Da bei beiden Lastern die Ladung deutlich nach hintern über das Heck hinausragte, schritten die Ordnungshüter ein.

In Fahrtrichtung Kassel erregte ein aus einem Sattelauflieger herausragender Kleintransporter die Aufmerksamkeit der Polizisten. Auf dem in Polen zugelassen Anhänger standen zwei Kleinbusse. Allerdings passte der hintere nicht mehr komplett auf die Ladefläche und ragte über das Fahrzeugheck hinaus. Deswegen blieben die beiden Hecktüren des Aufliegers offen. Zu der Überlänge, für die der Fahrer keine entsprechende Genehmigung vorgelegen konnte, stellte sich durch die offenen Hecktüren außerdem eine nicht zulässige Verbreiterung des Aufliegers ein. Der Anhänger wird dadurch instabil und die rückwärtigen Konturmarkierungen des Anhängers sind für Verkehrsteilnehmer nicht mehr erkennbar. Die Ordnungshüter begleiteten das Gespann kurzerhand auf das Gelände der Polizeiautobahnstation in Butzbach. Fast Zeitgleich erreichte eine zweite Streife mit einem weiteren in Polen zugelassenen Lkw das Gelände. In dessen Auflieger standen drei Pkw, wobei auch hier das letzte Fahrzeug aus dem Heck des Anhängers hinausragte und deswegen ebenfalls die Türen offenstanden.

Kurzum untersagten die Polizisten die Weiterfahrt beider Fahrzeuge. Eine Weiterfahrt für die Trucker wäre nur nach Abladen möglich gewesen. Die beiden Landsleute fanden eine pragmatische Lösung: Ein Kleinbus wurde abgeladen, dafür ein Pkw aufgeladen. Damit stimmten die Maße wieder, die Türen konnten geschlossen werden und wenigstens einer der Brummifahrer konnte seine Fahrt in Richtung Polen antreten. Für seinen Kollegen musste ein zusätzlicher Laster nach Butzbach geordert werden, um den abgeladenen Kleinbus nach Polen zu transportieren.

Die Polizisten leiteten gegen die Speditionen sogenannte Verfallsverfahren ein. Hier werden die durch den "Übertransport" eingesparten Kosten für die gesamte Tour in Rechnung gestellt. In dem Fall des Sattelaufliegers mit den Kleinbussen rund 3.000 Euro und im Fall der drei geladenen Pkw etwa 2.500 Euro.

Guido Rehr, Pressesprecher

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