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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau

POL-FB: Wenn Gegenstände fliegen lernen - ist irgendwas schief gelaufen

POL-FB: Wenn Gegenstände fliegen lernen - ist irgendwas schief gelaufen
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Friedberg (ots)

Wer sich nicht täglich mit dem Thema Ladungssicherung beschäftigt, für den kann eine Urlaubsreise, bei der es reichlich Gepäck zu verstauen gibt, zu einer echten Herausforderung werden. Dabei auf Lücke zu setzen wäre grob fahrlässig, nicht nur im Sinne der drohenden Strafen, sondern vor allem in Bezug auf die eigene Sicherheit und Gesundheit. Dabei ist das Thema Ladungssicherung kein Buch mit sieben Siegeln, sondern mit etwas Interesse für jedermann verständlich.

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Die rechtliche Situation

Schon in der Fahrschule sind wir alle über eine solche oder ähnliche Prüfungsfragen gestolpert und mussten angeben, welche Antwortalternativen richtig sind:

Der Fahrer ist verantwortlich, dass:

   1) Die Ladung verkehrssicher verstaut ist
   2) Er in der Sicht und Bedienung des Fahrzeuges nicht behindert 
      ist
   3) Das Fahrzeug nicht überladen ist.

Welche Antwortmöglichkeiten stimmen? Alle!

Der Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung, der die Ladungssicherung regelt, geht sogar noch weiter:

"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."

Ergo: Nichts darf wackeln, rutschen, Lärm verursachen. Eine echte Herausforderung, vor allem für diejenigen, die nicht tagtäglich mit dem Thema Ladungssicherung beschäftigt sind. Aber die Vorschriften zur Ladungssicherung gelten aus gutem Grund eben nicht nur für die Fahrer von LKW oder anderen Großfahrzeugen, sondern eben auch für den Privatmann im eigenen PKW.

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Ein Beispiel

Das 30 bis 50fache Eigengewicht entwickelt ein Gegenstand bei einem Aufprall mit 50 km/h. Schon der kleinste Gegenstand kann damit zum tödlichen Geschoss werden, wenn er bei einem Aufprall nach vorne geschossen kommt. Eine zehn Kilo schwere Kühlbox ungesichert auf der Rücksitzbank kommt Fahrer und Beifahrer also mit einer halben Tonne Gewicht entgegen. Selbst wenn sie "nur" gegen die Lehne des Sitzes knallt, kann sie erhebliche Wirbelsäulenverletzungen verursachen.

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So geht´s besser

   - Weniger ist mehr. Versuchen sie sich auf die wichtigsten 
     Reisebegleiter zu beschränken. Das spart auch Sprit!
   - Auf die zulässige Zuladung im Fahrzeugschein achten und nicht 
     vergessen, dass auch die Mitfahrer als "Zuladung" gelten.
   - Schwere Gegenstände nach unten packen und möglichst direkt gegen
     die Rücksitze schieben, damit sie keinen "Schwung" nach vorne 
     holen können.
   - Gepäcknetze oder Gitter verwenden, um den Laderaum vom 
     Fahrgastraum zu trennen.
   - Wer kein Gitter hat, der sollte nie höher als bis zur Oberkante 
     der Sitzlehne laden. Dabei geht es nicht nur darum, den Flug der
     Gegenstände zu verhindern, sondern auch um eine gute Sicht des 
     Fahrers nach hinten.
   - Die Ladung im Kofferraum am besten mit einer Decke abdecken und 
     dann mit Zurrgurten sichern, so können auch Kleinteile nicht 
     umherfliegen und die Ladung bleibt auch bei Ausweichmanövern an 
     ihrem Platz und bringt das Auto nicht zusätzlich ins Schleudern.
   - Vorsicht mit Spielzeug, Getränken und Co. im Fahrgastraum. Lose 
     Gegenstände, wie eine Glasflasche, können bei einem Unfall eine 
     erhebliche Verletzungsgefahr darstellen. Auch bei Spielzeugen 
     sollte auf schwere und spitze Gegenstände verzichtet werden. Und
     was gerade nicht gebraucht wird sollte in der Seitentür oder dem
     einem Staufach verwahrt werden.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
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Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, übermittelt durch news aktuell

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