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POL-FB: Wie das Zweirad auf das Vierrad passt - Tipps zum Fahrradtransport - nicht nur auf dem Weg in den Urlaub - Aktion safe holiday

POL-FB: Wie das Zweirad auf das Vierrad passt - Tipps zum Fahrradtransport - nicht nur auf dem Weg in den Urlaub - Aktion safe holiday
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Friedberg (ots)

Ob zum schweißtreibenden Selbertreten oder in entspannter Fahrt mit Akkuantrieb, Zweiräder sind ein wichtiger Bestandteil unserer Freizeitgestaltung. Auch im Urlaub möchten wir ungerne darauf verzichten.

Ist es nur das eigene Fahrrad, was mit muss, dann lässt es sich vielleicht im Kombi oder Kleinbus sicher verstauen und transportieren. Spätestens wenn die Zweiräder des Partners oder gar der ganzen Familie mit ins Urlaubsdomizil sollen, dann wird der Transport aber zu einer echten Herausforderung.

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Welche Lösung ist die Beste?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Transportmöglichkeiten: Den Dachträger, den Kupplungsträger und den Heckträger. Diese Systeme sind auf unterschiedliche Bedürfnisse der Nutzer ausgelegt. Was den Komfort und die Kosten angeht, muss jeder selbst entscheiden für welche Lösung er sich im Einzelfall entscheidet. Darüber hinaus können Testberichte bei der Auswahl eines sicheren Trägers helfen. Genau zu prüfen gilt es im Einzelfall, welche Gewichte mit dem Träger transportiert werden können. Der Hersteller macht dazu in der mitgelieferten Betriebserlaubnis Angaben. Auch Pedelecs dürfen auf Radträgern transportiert werden. Da sie bereits ein hohes Eigengewicht haben, ist es aber ratsam die Batterie während dem Transport auszubauen. So spart man Gewicht und hat sie vor Witterungseinflüssen geschützt.

Grundsätzlich sollten die zu transportierenden Räder vor der Montage gewogen werden. Nicht nur die Herstellerangabe, welche über die möglichen Lasten auf dem Träger Aussagen trifft ist entscheidend, auch die Dachlast oder Stützlast des PKW muss beachtet werden.

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Die Befestigung

Ob die eigenen Fahrräder auch sicher auf dem Träger befestigt werden können, ist dann die zweite wichtige Prüfung, welche der Fahrer durchführen sollte. Es gilt lieber eine Sicherung mehr anzulegen, etwa durch einen zusätzlichen Spanngurt, als eine zu wenig. Kleinteile, wie Körbe, Fahrradflaschen, Luftpumpen und Co. sollten während dem Transport immer abgenommen und sicher im Auto verstaut werden, da sie sich sonst verselbständigen und als Hindernisse auf der Fahrbahn landen könnten.

Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen dürfen nicht verdeckt sein. Gerade bei Kupplungsträgern ist das jedoch der Fall, so dass ein Widerholungskennzeichen am Träger angebracht werden muss. Auch die Heckleuchten des Fahrzeuges werden durch Kupplungsträger meist verdeckt und müssen daher ausreichend und funktionstüchtig am Träger vorhanden sein.

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Das Fahrverhalten

Hohe Geschwindigkeiten sollten während der Fahrt mit einem Fahrradträger vermieden werden. Auch wenn es kein rechtliches Tempolimit gibt, sollte man mit einem Fahrradträger kaum schneller als 100 km/h fahren, denn je höher die Geschwindigkeit, je höher das Risiko, dass sich Befestigungen lösen. Die Hersteller sehen meist Höchstgeschwindigkeiten von 120 oder 130 km/h vor. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält riskiert zwar keine direkte Strafe, jedoch möglicherweise bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz. Ein teurer Spaß, wenn der Versicherer den Fahrer in Regress nimmt. Schon bei relativ geringen Geschwindigkeiten wirken hohe Kräfte auf die Fahrradträger. Durch den hohen Luftwiderstand steigt dabei auch der Spritverbrauch an. Gerade auf längeren Fahrten sollten Pausen auch dazu genutzt werden, die Befestigung der Fahrräder auf dem Träger zu kontrollieren und eventuell nachzubessern.

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Weitere Artikel zum Thema safe holiday - Sichere Reise in den Urlaub gibt es im Internet unter www.polizei.hessen.de

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
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