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Polizei Bremen

POL-HB: Nr.: 0372 --Verkehrsunfallflucht: kein Kavaliersdelikt - Hinweis auf Veranstaltung--

POL-HB: Nr.: 0372 --Verkehrsunfallflucht: kein Kavaliersdelikt - Hinweis auf Veranstaltung--
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Bremen (ots)

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Ort: Bremen-Osterholz, Weserpark Zeit: 15.06.2019, 10 - 16 Uhr

Im Rahmen des diesjährigen Verkehrssicherheitstages, der am Samstag den 15. Juni 2019 in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr im Einkaufszentrum Weserpark stattfindet, wird die Polizei Bremen auch auf das Thema Unfallflucht hinweisen und Informationsmaterial verteilen.

Viele Autofahrer kennen das: Bei Rückkehr zum Auto stellt man eine Beschädigung fest, die augenscheinlich von einem anderen Fahrzeug stammt. Vom Verursacher keine Spur.

Nahezu jeder vierte Verkehrsunfall in der Stadtgemeinde Bremen geht mit einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort einher. Die Zahlen für 2018 sind im Mehrjahresvergleich erneut leicht gestiegen. Insgesamt wurden 4911 Verkehrsunfallfluchten registriert. Bei ungefähr 2/3 dieser Fälle konnte der Verursacher anschließend nicht ermittelt werden, weil es an Zeugen oder Sachbeweisen fehlte. Bei 1818 Straftaten konnten die Täter ermittelt werden, das einer Aufklärungsquote von 37% entspricht. Eine hohe Anzahl dieser Verkehrsunfälle ereigneten sich im ruhenden Verkehr. Sogenannte Parkrempler, die eher leichtere Sachschäden zur Folge hatten.

Der relativ hohe Anteil von Verkehrsunfallfluchten am Gesamtunfallgeschehen ist ein Bundestrend, so die Bewertung eines Verkehrsexperten der Bremer Polizei.

Gut gemeint, trotzdem strafbar Beim Einparken ein wenig verschätzt und schon ist es passiert. Eine leichte Berührung, ein paar Kratzer. Der Verursacher will für den Schaden aufkommen, hat es aber eilig. In dem Glauben alles richtig zu machen, hinterlässt er einen Zettel mit einer kurzen Entschuldigung und der Kontaktmöglichkeit. Gut gemeint, aber nicht korrekt! Wer nicht eine angemessene Zeit auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und begeht somit eine Verkehrsunfallflucht gemäß § 142 des Strafgesetzbuches. Je nach Schadenshöhe drohen neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar ein längerer Führerscheinentzug.

Die Polizei bittet Zeugen einer Fahrerflucht sollten zeitnah die Polizei verständigen, um so einer Aufklärung beizutragen. Hilfreich ist, wenn sich jemand das Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -marke oder die Farbe des unfallflüchtigen Autos notiert und im Idealfall den Fahrer beschreiben kann.

Die Polizei appelliert Es kann jeden treffen. Seien Sie fair im Straßenverkehr und ermöglichen eine Wiedergutmachung des Schadens. Ansonsten steht vielleicht anlässlich eines Bagatellschadens mächtig Ärger ins Haus, was in keiner Relation stehen dürfte.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Telefon: 0421/362 12114
Fax: 0421/362 3749
pressestelle@polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de

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