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Polizei Mönchengladbach

POL-MG: Sondereinsatz des Verkehrsdienstes: "Season Opening" der TPRD-Szene

Mönchengladbach (ots)

Am 28. März führte die Direktion Verkehr des PP Mönchengladbach einen Sondereinsatz durch. Im Fokus stand die "TPRD"-Szene, die ihr sogenanntes "Season Opening" durchführte. Es wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.

"TPRD" steht für Tuner, Poser, Raser und Dater. Der Begriff "Tuner" beschreibt überwiegend junge Autofahrer, die sich mit der Aufbereitung ihrer Fahrzeuge beschäftigen.

Mit dem Begriff "Poser" werden Personen beschrieben, die sich in Gruppen treffen, um ihre Fahrzeuge vorzuführen, wohingegen "Dater" Personen sind, die zwar mit diesen anreisen und sich in Gruppen treffen - jedoch steht dabei das Treffen und die Unterhaltung im Vordergrund, und nicht das reine Zurschaustellen der Fahrzeuge. Die sogenannten "Raser" sind Verkehrsteilnehmer, die höchstmögliche Geschwindigkeiten anstreben und somit erhebliche Verkehrsgefährdungen bis hin zu schweren Unfällen verursachen.

Zwar gibt es in Mönchengladbach keine klassische TPRD-Szene, dennoch finden immer wieder Zusammenkünfte von kraftfahrzeugaffinen Personen statt, die sich an größeren, öffentlichen Plätzen meist mit Autos oder Motorrädern treffen, diese zeigen und sich unterhalten. In der Regel laufen diese Treffen friedlich ab.

Auch der Sondereinsatz zum "Season Opening" verlief insgesamt ruhig und ohne besondere Zwischenfälle. Im Stadtgebiet stellten die Beamten acht Fahrzeuge fest, welche der TPRD-Szene zugeordnet wurden. Die Personen- und Kraftfahrzeugkontrollen verliefen im Hinblick auf technische Veränderungen überwiegend negativ. Bei den Kontrollörtlichkeiten handelte es sich um bekannte Plätze im gesamten Stadtgebiet, welche als Treffpunkte bekannt sind und auch außerhalb von Sondereinsätzen regelmäßig durch Polizeibeamte aufgesucht und kontrolliert werden.

Insgesamt wurden im Rahmen des Sondereinsatzes acht Verwarngelder bezahlt, wovon zweimal das Parken in zweiter Reihe zum Nachteil von Radfahrenden und zweimal ein Verstoß gegen die Gurtpflicht geahndet wurde. Viermal befanden sich verbotswidrig zwei Personen auf einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter). Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt, da ein Fahrzeugführer technische Veränderungen an seinem Fahrzeug nicht in seinem Fahrzeugschein eingetragen hatte. Dies führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Drei Radfahrende fuhren über eine Rotlicht zeigende Ampel, was zur Fertigung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen führte. Ein Elektrokleinstfahrzeug verfügte nicht über ein gültiges Versicherungskennzeichen, was einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellt.

Neben der Ahndung der Verkehrsverstöße begaben sich die eingesetzten Polizeibeamten zu den bekannten Örtlichkeiten, welche bei der Polizei auf Grund von Lärm durch Kraftfahrzeuge in der Nachtzeit als Beschwerdestellen bekannt sind. Dort wurden unter anderem Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Erfreulicherweise stellten die Polizisten keine Verstöße fest.

Die Polizei Mönchengladbach wird diese Kontrollen zukünftig weiter fortsetzen und weist erneut darauf hin, dass regelkonformes Verhalten zur Verkehrssicherheit aller beiträgt. (lh)

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161 29 10222
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw

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