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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Kreis Segeberg - Ergebnisse einer Schwerlastkontrolle

Kreis Segeberg (ots)

Am Donnerstag, 26.10.06, fand im Kreis Segeberg in der Zeit von 08.30
Uhr - 16.00 Uhr eine Schwerlastkontrolle statt.
Kontrolliert wurde im Bereich der B 432, Gemarkung Bad Segeberg, B B
205 , Gemarkung Negernbötel, B 206, Gemarkung Bark, sowie der B 404,
Gemarkung Daldorf.
Eingesetzte Kräfte: 22
Polizeibeamte der Polizeidirektion Bad Segeberg (Beamte der
Polizeibezirksreviere Bad Segeberg und Pinneberg, Beamte des
Polizeiautobahnreviers Elmshorn), Beamte des Hauptzollamtes Kiel
(mobile Kontrollgruppe Lübeck u. Finanzkontrolle Schwarzarbeit
-FKS-Kiel-), Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr und 1Beamter
des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit Lübeck.
Kontrollierte Fahrzeuge: 103
Beanstandete Fahrzeuge: 47
Festgestellte Verstöße pp:
In 20 Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstoßes
gegen Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) gegen
Fahrzeugführer und -halter eingeleitet.
Es wurden hier fehlende Unterlagen, wie z. B. Nichtmitführen von
Bescheinigungen über arbeitsfreie Tage, nicht Einhalten der
Lenkzeiten, der täglichen Ruhezeiten und Pausen beanstandet.
3 Gefahrguttransporte wurden wegen unzulässiger Ladungssicherung
beanstandet.
10 Kontrollberichte wurden wegen Mängeln an Fahrzeugen gefertigt.
Weiterhin wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und Verwarnungsgelder
verhängt,
wegen z. B. überladener Fahrzeuge, Geschwindigkeitsüberschreitungen
und technischer Mängel an den Fahrzeugen.
Dem Führer eines deutschen Lastzuges wurde die Weiterfahrt mit dem
Anhänger untersagt, da der Anhänger erhebliche technische Mängel
aufwies.
Es wurden bei dem Anhänger, Bj. 1987, u. a. erhebliche Mängel an der
Bremsanlage und dem Fahrgestell festgestellt. Die Vorderachse des
Anhängers wies am Bremsenprüfstand eine mangelhafte Bremsleistung auf.
Die Bremsschläuche zw. LKW u. Anhänger entsprachen
nicht mehr den Vorschriften.
Gegen den Halter des Anhängers wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei einem Sattelzug, der von Polen über Stuttgart nach Dänemark fahren
wollte, war die Ladung (Metallteile) im hinteren Teil des Aufliegers
erheblich zur Seite hin verrutscht und so stark gegen die Plane
gedrückt, so das jederzeit damit zu rechnen war, das die Eisenteile
die Plane durchdrücken und auf die Fahrbahn fallen würden.
Ein Bußgeld wurde von dem Fahrzeugführer nicht erhoben, da er nur sehr
wenig Geld dabei hatte.
Der Sattelzug wurde von der Polizei zur nächstmöglichen Firma
begleitet, um mit einem Gabelstapler die Ladung zu richten.
Bei einem deutschen Sattelzug, der im Auftrag einer österreichischen
Firma unterwegs war,
wurde eine katastrophale Ladungssicherung festgestellt, die
Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer bis zur Herstellung einer
einwandfreien Ladungssicherung untersagt.
Das Fahrzeug war in Italien bereits beladen und mittels Werksplombe
versiegelt worden..
Den Fahrer trifft in diesem Fall keine Schuld, da er das Fahrzeug
bereits versiegelt übernommen hatte.
In einem weiteren Fall wurde gegen einen LKW-Fahrer eine Strafanzeige
wegen Urkundenfälschung gefertigt, da er das Schaublatt im
Kontrollgerät mit einem falschen Namen versehen hat.
Bei der Kontrolle eines LKW mit Anhänger aus Litauen hatte der
LKW-Fahrer zu viele Zigaretten mit eingeführt
1x Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz
Weiterhin führte der LKW-Fahrer, der Sonnenblumen-Peletts und
Fahrzeugteile geladen hatte, keine Ladepapiere mit.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit fertigte13 Kontrollberichte.
Hier wird im überprüft, ob die Arbeitsnehmer ordnungsgemäß gemeldet
sind und nicht womöglich im Leistungsbezug stehen.
Gegen den Halter eines Lastzuges wurde eine Anzeige wegen Verstoßes
gegen das Güter-kraftverkehrsgesetzes wegen fehlender Genehmigung und
Ladungsversicherung gefertigt.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Silke Tobies
- Pressestelle -
Telefon: 04551-884 2020
Fax: 04551-884 2019
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

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