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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Kaltenkirchen - Geschwindigkeitskontrolle in Barmstedter Straße

Bad Segeberg (ots)

Am gestrigen Dienstagnachmittag (20.04.2021) haben Beamte des Polizeireviers Kaltenkirchen eine Geschwindigkeitsmessung in der Barmstedter Straße in Kaltenkirchen durchgeführt.

Zwischen 14:00 und 16:00 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte die gefahrenen Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs in Höhe Lindrehm.

Innerhalb von zwei Stunden stellten die Polizisten*innen insgesamt 32 Geschwindigkeitsverstöße fest, davon lagen acht im Bußgeldbereich (ab 60 Euro).

Negativer "Spitzenreiter" war ein 54-jähriger Mann aus Barmstedt, der mit 82 km/h bei zulässigen 50 km/h unterwegs war.

Neben 160 Euro und zwei Punkten droht ihm ein einmonatiges Fahrverbot.

Zusätzlich stellten die Beamten vier Verkehrsteilnehmer fest, die den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte und leiteten entsprechend Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, die mit 30 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden.

Der 18-jährige Fahrer eines E-Scooters war zwar nicht zu schnell unterwegs, allerdings mit einem Ende Februar 2021 abgelaufenen Versicherungskennzeichen. Auf den Kaltenkirchener kommt jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu.

Die Polizei stellt seit Anfang März vermehrt insbesondere E-Scooter ohne gültige Versicherungskennzeichen bzw. mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2020 fest.

Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette.

Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern.

Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt:

https://t1p.de/w95h

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Lars Brockmann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

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