LPI-SHL: Pflichten nicht nachgekommen
Veilsdorf (ots)
Ein 84-Jähriger parkte Dienstagvormittag seinen Opel auf einem Parkplatz in der Bahnhofstraße in Veilsdorf aus und beschädigte dabei den dahinter parkenden Wagen. Der Senior verließ anschließend pflichtwidrig die Unfallstelle. Beteiligte eines Unfall dürfen sich erst vom Unfallort entfernen, wenn sie anderen Beteiligten oder Geschädigten ihre Daten zu Person, Fahrzeug und Unfallbeteiligung gegeben haben oder wenn sie eine angemessene Zeit gewartet haben. Diesen Pflichten ist der 84-Jähriger jedoch nicht nachgekommen und erhält aufgrunddessen eine Anzeige wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
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