LPI-GTH: Verkehrskontrolle führt zur Vollstreckung eines Haftbefehls
Gotha (ots)
Ein 29jähriger Mann fuhr am späten Samstagnachmittag mit seinem E-Scooter durch die Eisenacher Innenstadt. Da an dem E-Scooter jedoch kein Versicherungskennzeichen angebracht war, wurde der Fahrer am Markt durch eine Polizeistreife kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass aktuell mit einem Haftbefehl nach dem Mann aus Werra-Suhl-Tal gesucht wird und er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Denn für den von ihm genutzten E-Scooter, ist eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich. Der 29jährige konnte zwar die Strafe begleichen und den Haftbefehl abwenden, muss sich nun jedoch wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. (cw)
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