HZA-KA: Schwerpunkt Hotel und Gastronomie
Der Zoll kontrolliert nicht nur in der Region, sondern bundesweit
Karlsruhe (ots)
Am 19. September 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Bundesweit nahmen über 2.600 Zöllnerinnen und Zöllner, darunter 106 im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe, an den Kontrollen teil. Die Einsatzkräfte der FKS überprüften, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer über die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel verfügen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Maßnahmen erfolgten durch Personenbefragungen und Prüfungen der Geschäftsunterlagen.
"Unsere regelmäßigen Kontrollen zeigen deutlich, dass die Branche nach wie vor im Fokus steht. Wer meint sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen, denn für die ehrlichen Betriebe ist es wichtig, klare Wettbewerbsbedingungen zu schaffen." betont Alina Holm, Sprecherin beim Hautzollamt Karlsruhe.
An die am vergangenen Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Zusatzinformation:
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des Hauptzollamts Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen:
FKS Karlsruhe: Drei Betriebe wurden geprüft, 18 Personen wurden befragt und drei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden sechs Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet. Ferner übernahmen Einsatzkräfte bei einem schweren internistischen Notfall eines Passanten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die Erste-Hilfe-Maßnahmen. Außerdem wurde durch die Zollbeamten ein flüchtiger Geisterfahrer gestoppt und konnte der Polizei überstellt werden.
FKS Heidelberg: 15 Betriebe wurden geprüft, 84 Personen wurden befragt und 13 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden drei Strafverfahren und 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.
FKS Rastatt: 16 Betriebe wurden geprüft, 61 Personen wurden befragt und zehn Geschäftsunterlagenprüfungen begonnen. Es wurden drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.
FKS Ludwigshafen: 21 Betriebe wurden geprüft, 76 Personen wurden befragt und eine Geschäftsunterlagenprüfung durchgeführt. Es wurden vor Ort sieben Strafverfahren und 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
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E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
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