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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Kontrolle im Imbissbetrieb
Zoll deckt Verstöße bei allen Arbeitnehmern auf

Dortmund (ots)

Am 15.März.2022 gegen 20:40 Uhr kontrollierten Streifenbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund in Dortmund-Oespel einen Auslieferungsfahrer eines Imbissbetriebs.

Nachdem der Mann widersprüchliche Aussagen zu seiner Beschäftigung machte, suchten die Zöllner den Imbissbetrieb auf, um seinen Arbeitgeber zum Beschäftigungsverhältnis zu befragen.

Im Betrieb konnte der Arbeitgeber dann nicht angetroffen werden, jedoch drei weitere Arbeitnehmer:

   - Ein 21-jähriger Inder war ohne gültigen Aufenthaltstitel tätig. 
     Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische 
     Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer 
     Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Er war zwar im Besitz einer portugiesischen Aufenthaltserlaubnis, mit dieser hätte er sich jedoch nur als Tourist in Deutschland aufhalten dürfen.

Der Mann wurde nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen. Nach seiner Vernehmung wurde er gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro entlassen, da keine besonderen Haftgründe vorlagen.

   - Ein 22-jähriger Inder war nur im Besitz einer 
     Aufenthaltsgestattung, mit der ihm eine Erwerbstätigkeit jedoch 
     nicht erlaubt war. Gegen den Mann wurde ein Bußgeldverfahren 
     eingeleitet.
   - Bei einem weiteren 30-jährigen Mitarbeiter und dem

46-jährigen Auslieferungsfahrer, die beide Arbeitslosengeld beziehen, besteht jeweils der Verdacht des Leistungsbetrugs. Beide Männer übten ihre Beschäftigung aus, ohne das zuständige Jobcenter zu informieren.

"Die Beamten staunten am Ende nicht schlecht, als sie Verstöße bei sämtlichen Arbeitnehmern feststellten" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

Gegen den Arbeitgeber wird jetzt wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis ermittelt.

Zudem besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Dem Arbeitgeber drohen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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