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HZA-A: Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit

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Augsburg/Schwaben/Ingolstadt (ots)

Am vergangenen Freitag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

Im Bereich des Hauptzollamts Augsburg waren 88 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, die insgesamt 69 Objekte geprüft und dabei 187 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt haben. Vor Ort wurden zwei Strafverfahren wegen illegaler Einreise mit unerlaubtem Aufenthalt und wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eingeleitet. Zudem kam es im gesamten Bezirk zu sechs eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Während der Schwerpunktprüfung erfolgte bereits in 45 Fällen eine Geschäftsunterlagenprüfung.

An die am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Symbolfoto: Der Zoll überprüft Beschäftigte in einem Lokal

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt. Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Anna-Lena Kurzmann
Telefon: 0821/5012-225
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell

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