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HZA-KI: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Bauhaupt- und Baunebengewerbe

HZA-KI: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Bauhaupt- und Baunebengewerbe
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Schleswig-Holstein (ots)

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bereich der Baubranche kontrollierten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel am heutigen Tag 13 Baustellen in Kiel, Lübeck, Segeberg, Ostholstein und Stormarn.

Kontrolliert wurden 66 Arbeitgeber der Baubranche und 200 auf den Baustellen tätige Arbeitnehmer*innen. Bei mehreren Arbeitgebern steht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum. Hier sind noch weitere Prüfungen erforderlich. Insgesamt wurden 5 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und in 6 Fällen gab es Beanstandungen hinsichtlich der Höhe des Mindestlohnes.

Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche legt der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsgesetz einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Seit dem 1.Januar 2021 beträgt die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns 9,50 EUR brutto je Zeitstunde. In vielen Branchenzweigen des Baugewerbes gelten jedoch spezielle Branchenmindestlöhne, wie beispielsweise im Elektrohandwerk, wo der bundeseinheitliche Mindestlohn 12,40 Euro brutto je Stunde beträgt.

"Mit unseren kontinuierlichen Prüfungen beugen wir einer Wettbewerbsverzerrung zu Un-gunsten der Unternehmen vor, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Aber auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schützen wir vor einer unzureichenden Absicherung bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit", so der Leiter des Hauptzollamts Kiel, Robert Dütsch".

Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewer-be auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesell-schaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell

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