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Hauptzollamt Itzehoe

HZA-IZ: Gemeinsamer Einsatz durch Zoll und Polizei in Pinneberger Kiosk
24.000 Stück Zigaretten, 76 Kilogramm Tabak, zahlreiche Waffen und vieles mehr sichergestellt

HZA-IZ: Gemeinsamer Einsatz durch Zoll und Polizei in Pinneberger Kiosk / 24.000 Stück Zigaretten, 76 Kilogramm Tabak, zahlreiche Waffen und vieles mehr sichergestellt
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Pinneberg, Itzehoe (ots)

Pinneberg, 23.02.2024

Fast 24.000 Stück Zigaretten, 76 Kilogramm Wasserpfeifentabak, sowie eine Schreckschusswaffe und 36 Pfeffersprays stellten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe und Polizeibedienstete des Polizeireviers Pinneberg bei einer gemeinsamen Kontrolle eines Kiosks in Pinneberg am 16.02.2024 sicher. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf rund 8.100,- EUR.

"Anlass des Einsatzes war eine Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, wobei wir bereits nach kurzer Zeit diverse E-Zigaretten ohne deutsches Steuerzeichen im Verkaufsbereich feststellten.", so der Sprecher des Hauptzollamtes Itzehoe, Maurice Douce. "Aus diesem Grund schauten wir genauer hin und konnten weiteren unversteuerten Tabak und Zigaretten feststellen."

Im weiteren Verlauf konnten rund 76 Kilogramm Wasserpfeifentabak, 24.000 Stück Zigaretten, 35 Kilogramm Kaffee, aber auch eine Schreckschusswaffe, ein Schlagstock, ein Einhandmesser mit 28cm Klinge, sowie 36 Pfeffersprays festgestellt werden.

"Unterstützt wurden die Kolleginnen und Kollegen durch unseren Zollhund "Sam", der an verschiedenen Orten Kleinmengen an Marihuana anzeigte.", so Douce.

Zu den weiteren sichergestellten Beweismitteln gehören rund 8.000,- Euro Bargeld, 130 Tabletten verschreibungspflichtiger Medikamente, 3 Kilogramm Kautabak und ein gefälschter Führerschein.

Das Hauptzollamt Itzehoe und das Polizeirevier Pinneberg leiteten Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen der Steuerhinterziehung, des unerlaubten Waffenbesitzes und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, ein. Die Ermittlungen dauern an und werden durch das Hauptzollamt Itzehoe und die Staatsanwaltschaft Itzehoe geführt.

Zusatzinformation: E-Zigaretten dürfen gem. § 14 Tabakerzeugnisgesetz höchstens ein Volumen von 2 Millilitern haben. E-Zigaretten mit einem Volumen von mehr als 2 Millilitern sind nicht verkehrsfähig und dürfen somit auch nicht im Handel auftauchen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Maurice Douce
Telefon: 04821/902 - 1040
E-Mail: Presse.HZA-Itzehoe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Itzehoe, übermittelt durch news aktuell

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