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HZA-IZ: Reisetipps vom Zoll
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei

HZA-IZ: Reisetipps vom Zoll / So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei
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Itzehoe (ots)

Seit ein paar Tagen sind auch in Schleswig-Holstein große Sommerferien. Damit Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, klärt der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen auf und gibt einen Überblick, wo sich Bürgerinnen und Bürger ganz einfach und gezielt informieren können.

Online: www.zoll.de

Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

So dürfen beispielsweise bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.

Bei Substituten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren) sowie anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden:

   - Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
   - Bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt
     430 Euro
   - Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von 
     insgesamt 175 Euro

Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.

Für die aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder aus einem anderen Mitgliedstaat mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Online: Artenschutz-Online

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Pressestelle
Thomas Gartsch
Telefon: (04821) 902-1040
Mobil: 0160/912 03 677
E-Mail: presse.hza-itzehoe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Itzehoe, übermittelt durch news aktuell

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