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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll verhindert Goldschmuggel
Schmuck im Wert von über 7.000 Euro am Flughafen nicht angemeldet

Bremen (ots)

Am Dienstag, 28. März 2023 haben Zöllner am Flughafen Bremen im 
Gepäck einer 73-Jährigen und ihrer 45-jährigen Tochter nicht 
angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von über 7.000 Euro 
aufgefunden. Die beiden Reisenden kamen von einem Türkeiaufenthalt 
zurück und durchschritten nach ihrer Ankunft mit ihrem Gepäck den 
grünen Kanal für anmeldefreie Waren. Vom Zoll wurden sie daraufhin zu
einer Kontrolle des Reisegepäcks gebeten. Nachdem bei der Kontrolle 
bereits in den Koffern Zigaretten und Tabak in einer größeren Menge 
als die für eine steuerfreie Einfuhr geltende Reisefreimenge 
vorgefunden wurden, wurde auch der Inhalt der Handtaschen der beiden 
Frauen in Augenschein genommen. Hier fanden die Zöllner diverse 
Ringe, Ketten und Anhänger aus Gold. Teilweise soll es sich um 
älteren Schmuck handeln, teilweise wurde alter Schmuck in der Türkei 
gegen neuen Schmuck eingetauscht, gaben die Reisenden an. Einen 
Nachweis konnten sie jedoch nicht vorlegen. Noch vor Ort wurde gegen 
die Frauen ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Die fälligen Steuern in
einer Gesamthöhe von über 1.500 Euro konnten die beiden Frauen vor 
Ort nicht begleichen. Der Schmuck wurde daher bis zur Entrichtung der
Einfuhrabgaben als Sicherheit einbehalten.
"Sobald Reisende die Reisefreimenge überschritten haben oder nicht 
genau wissen, ob sie sich noch innerhalb der Reisefreimenge befinden,
müssen sie nach ihrer Ankunft am Flughafen den roten Kanal für 
anmeldepflichtige Waren nutzen", erläutert Nicole Tödter, Leiterin 
des Hauptzollamts Bremen. "Sie zahlen dann lediglich die durch die 
Einfuhr entstandenen Steuern, vermeiden aber ein Steuerstrafverfahren
und den damit verbundenen Ärger", fährt Tödter fort und gibt noch 
einen wichtigen Tipp "Sollten Sie einmal mit wertvollen Waren wie 
Schmuck in Staaten außerhalb der EU reisen, dann melden sie diese 
Waren vor ihrer Ausreise beim Zoll an. Sie erhalten dann ein 
Dokument, dass sie bei ihrer Rückkehr den Zoll präsentieren können 
und vermeiden so, für diese Waren Steuern zahlen zu müssen."
Zusatzhinweis:
Reisende können sich auf zoll.de über die gültigen Reisefreimengen 
und das Anmeldeverfahren sowie über in der EU unerlaubte Waren 
informieren. Zudem informiert darüber die App "Zoll und Reise", die 
sie kostenfrei auf ihr Smartphone laden können.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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