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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll kontrolliert Wach- und Sicherheitsgewerbe
Prüfungen auch in Bremen und Bremerhaven

Bremen (ots)

Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die 
Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von 
Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen 
- all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und 
Sicherheitsgewerbe wahrgenommen. 
Der Zoll kontrollierte am Freitag, 17. September 2021 im Rahmen einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und 
Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber. Beim 
Hauptzollamt Bremen waren über 30 Beschäftigte der Finanzkontrolle 
Schwarzarbeit in Bremerhaven und Bremen unterwegs und prüften die 
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die 
ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die 
Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den 
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale 
Beschäftigung von Ausländern.
Insgesamt wurden in der Hansestadt 86 und in der Seestadt 47 Personen
von jeweils neun Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. 
In Bremen müssen in vier Fällen Anmeldungen zur Sozialversicherung 
und in einem Fall die Entlohnung nach dem gesetzlichen Mindestlohn 
noch weitergehend überprüft werden. Ein kontrollierter Arbeitnehmer 
steht im Verdacht, sowohl gegenüber seinem Arbeitgeber als auch 
gegenüber dem Zoll falsche Angaben zu seiner Identität gemacht zu 
haben, um im Wach- und Sicherheitsgewerbe beschäftigt werden zu 
können. In diesem Fall ist zudem fraglich, ob der Arbeitnehmer trotz 
Arbeitsaufnahme rechtmäßig Sozialleistungen erhält.
In Bremerhaven liegen fünf Fälle von gleichzeitigem Bezug von 
Sozialleistungen und Arbeitsaufnahme vor. Auch hier wird nachgeprüft,
ob die Aufnahme der Beschäftigung bei den Sozialleistungsträgern 
ordnungsgemäß angezeigt wurde. In einem Fall muss die Gewährung des 
gesetzlichen Mindestlohns kontrolliert werden. In fünf Fällen wurden 
Arbeitnehmer verwarnt, die ihren Sozialversicherungsausweis nicht 
mitgeführt hatten. Die weiteren Prüfungen dauern noch an.
"Alle bei den Kontrollen erhobenen Daten werden jetzt mit den Daten 
der Sozialversicherer und gegebenenfalls den Geschäftsunterlagen der 
Arbeitgeber abgeglichen", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des 
Hauptzollamts Bremen das weitere Vorgehen. "Sollten sich 
Anhaltspunkte für Schwarzarbeit ergeben oder erhärten, werden 
umgehend Ermittlungsverfahren eingeleitet", führt Tödter fort. 
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen
mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen 
präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten 
Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung 
der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler 
Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell

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