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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll verhindert zahlreichen Goldschmuggel
14 Reisende in den letzte zwei Wochen am Flughafen Bremen mit Goldschmuck erwischt

Bremen (ots)

Innerhalb von zwei Wochen hat der Zoll am Bremer Flughafen nicht 
angemeldeten Goldschmuck bei 14 Einreisenden aus ganz verschiedenen 
Nicht-EU-Staaten im Wert von insgesamt über 36.000,- Euro 
festgestellt und damit einen Steuerschaden von über 9.000 Euro 
verhindert. Die Reisenden durchschritten bei ihrer Ankunft 
vorschriftswidrig den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren und 
wurden daraufhin vom Zoll kontrolliert.
"Jede Ware, die nicht in der Europäischen Union erworben wurde und 
die Reisefreimenge übersteigt, muss dem Zoll im roten Kanal für 
anmeldepflichtige Waren angemeldet werden", erläutert Nicole Tödter, 
Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Dabei spielt es keine Rolle, ob 
man diese Waren gekauft oder geschenkt bekommen hat. Sie sind 
grundsätzlich steuerpflichtig", fügt Tödter ergänzend hinzu.
In allen Sachverhalten wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren 
gegen die Rei-senden eröffnet oder ein Zuschlag erhoben. Da der 
Schmuck erst nach Entrichtung der fälligen Steuer mitgenommen werden 
kann, konnten nur zehn der Zollbeteiligten ihren Schmuck gleich 
mitnehmen.
Zusatzinformation:
Damit die Urlaubsreise ungetrübt verläuft, rät der Zoll, sich vor 
Reisebeginn auf www.zoll.de über Reisefreimengen, Anmeldepflichten 
und Einfuhrverbote zu informieren. Auf der Reise liefert die 
kostenlose App "Zoll und Reise" hilfreiche Tipps. Vor Abflug sollte 
man wertvolle Gegenstände und Waren, die außerhalb der EU erworben 
wurden, dem Zoll präsentieren, wenn diese Waren und Gegenstände auf 
der Reise mitgenommen werden und anschließend wieder eingeführt 
werden sollen. Der Zoll stellt eine Bescheinigung aus, dass es sich 
um Unionswaren handelt, die bei der Rückreise in die Europäische 
Union nicht erneut versteuert werden müssen. Die Bescheinigung wird 
allerdings nur ausgestellt, wenn ein entsprechender Nachweis (z.B. 
Verzollungsbeleg, EU-Rechnung) vorgelegt werden kann. Wird die 
Bescheinigung oder ein entsprechender Nachweis bei der Rückreise 
nicht erbracht, können Einfuhrabgaben fällig werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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