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Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik

WSPA-RP: Kontrolle gegen illegale Einleitung von Abwässern auf Fahrgastkabinenschiffen

Mainz (ots)

Am 1. November 2009 ist das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) vom 9. September 1996 in Kraft getreten.

Das CDNI wurde von sechs Staaten (Luxemburg, Schweiz, Niederlande, Belgien, Deutschland und Frankreich) verabschiedet und ist auf dem gesamten Rhein, auf allen Binnenwasserstraßen in Deutschland, den Niederlanden und Belgien sowie auf dem internationalen Abschnitt der Mosel in Luxemburg und Frankreich gültig.

Die Kontrollen zur Einhaltung des CDNI sind ein wichtiger Beitrag zum Schutze unserer Gewässer.

Schiffskontrollen in den letzten drei Jahren brachten eine teilweise anhaltende Nichtbeachtung des Einleiteverbots von ungeklärten Schiffsabwässern und weitere Verstöße gegen einschlägige Bauvorschriften aus der Binnenschiffsuntersuchungsordung zu Tage.

Ausweislich des aussagekräftigen Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben "Erfassung der Abwasserzusammensetzung und Abwasservolumenströme auf Flusskreuzfahrtschiffen" des Instituts für Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen aus dem Jahr 2008 kann die Einleitung von Schiffsabwässern aus Flusskreuzfahrtschiffen auch den Anfangsverdacht einer Gewässerverunreinigung und des unerlaubten Umgangs mit Abfällen begründen. Für einen Tatnachweis bedarf es jedoch umfangreicher und auf den Einzelfall bezogene Beweiserhebungen, zumal die Abwassersituationen an Bord von solchen Schiffen sehr unterschiedlich ausfallen.

Vor diesem Hintergrund finden regelmäßig umfangreiche Kontrollmaßnahmen der Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz auf Rhein und Mosel statt. Die festgestellten Verstöße werden in Form von Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Staatsanwaltschaft bzw. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) abgegeben.

Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle der Staatsanwaltschaft Koblenz (Abteilung Umweltstrafsachen), der GDWS-Südwest und der Wasserschutzpolizeistation Koblenz soll am 06. Juni 2016 die aktuelle Beachtung des CDNI auf Flußkreuzfahrtschiffen kontrolliert werden und eine Handlungsvorschrift für die Sachbearbeitung von festgestellten Verstößen erarbeitet werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrolle wird die Überprüfung zur Einhaltung der "Technischen Zulassungsregeln" durch die bei der GDWS angesiedelten "Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission" sein.

Rückfragen bitte an:

Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz

Telefon: 06131-65-8023 oder 06131-65-8007
E-Mail: wasserschutzpolizei@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/POLWSPA

Original-Content von: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik, übermittelt durch news aktuell

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