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Polizeidirektion Mayen

POL-PDMY: Verkehrslagebild 2019 der Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler (ots)

Verantwortlich (i.S.d.P.)

Sachbearbeiter: Engel, EPHK Pressebeauftragter Polizeipräsidium Koblenz PI Bad Neuenahr-Ahrweiler Telefon 02641 - 974 211 pibadneuenahr@polizei.rlp.de Max-Planck-Straße 2 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

VERKEHRSLAGEBILD 2019 POLIZEIINSPEKTION BAD NEUENAHR-AHRWEILER ____________________________________________________________________________ Vorbemerkung

Die Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler ist zuständig für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die verbandsfreie Gemeinde Grafschaft, sowie die Ortsgemeinden Schalkenbach und Königsfeld der Verbandsgemeinde Brohltal und die Ortsgemeinden Altenahr, Mayschoss, Rech, Dernau, Kalenborn und Berg der Verbandsgemeinde Altenahr.

Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit ist insbesondere die Reduzierung der Verkehrsunfälle mit Personenschäden. Kontrollmaßnahmen orientieren sich an den Hauptunfallursachen und den Risikogruppen. Hierbei werden Unfallhäufungspunkte und -linien berücksichtigt.

Weniger Verkehrsunfälle, Zahl von Verletzten gestiegen, kein tödlicher Unfall

Im Jahr 2019 wurden der Polizei insgesamt 1927 Verkehrsunfälle gemeldet (2015: 1762, 2016: 1814, 2017: 1925, 2018: 2004). Dies sind 77 Unfälle weniger als im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Leichtverletzten hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 40 auf 189, die der Schwerverletzten um 7 auf 37 reduziert. Keine Person wurde tödlich verletzt. (Fünfjahresmittel: Leichtverletzte 198,6, Schwerverletzte 45,2, Getötete: 1)

Hauptunfallursachen

790 Verkehrsunfälle sind auf die Unfallursache "nicht ausreichender Sicherheitsabstand" zurückzuführen, 450 auf "Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren". 133 Unfälle wurden durch eine zu hohe bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht.

Erfasst wird jeweils nur eine Unfallursache. Gerade bei Abstandsunfällen spielt die nicht angemessene Geschwindigkeit in der Regel ebenfalls eine Rolle.

Unfallfluchtentwicklung

Im Jahr 2019 wurden 458 Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet (2018: 447, 2017: 431, 2016: 450, 2015: 416). In 33,19 % der Fälle konnte der Flüchtende ermittelt werden (2018: 37,58 %, 2017: 37,59 %, 2016: 37,78 %, 2015: 36,54 %, 2014: 44,17 %).

Alkohol- und Drogenunfälle Die Zahl der Unfälle unter Beteiligung von Fahrzeugführern, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss standen, ist auf 33 gestiegen. (2018: 30, 2017: 20, 2016: 18, 2015: 21). Wurden, resultierend aus diesen Unfällen 2019 3 Personen schwer- und 8 Personen leichtverletzt, waren es 2018 5 Schwer- und 10 Leichtverletzte.

"Risikogruppen" Kinder - Die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Kindern hat sich gegenüber 2018 um 15 auf 30 Unfälle erhöht. 26 Kinder wurden leicht und 2 schwer verletzt. 15 der verunglückten Kinder waren mit dem Fahrrad, 3 zu Fuß und 10 als Mitfahrer unterwegs. Von 2015 - 2018 schwankte die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Kindern zwischen 15 und 22. Jugendliche/Junge Fahrer - 2019 ereigneten sich 375 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Jugendlichen und jungen Fahrern (2018: 400, 2017: 407, 2016: 409, 2015: 323). Hierbei wurden 8 Personen schwer und 58 leicht verletzt. Bei 240 Unfällen ist die Gruppe der Jugendli-chen/Jungen Fahrer nach Auffassung der Polizei als Hauptverursacher anzusehen (davon 38 Hauptunfallursache Geschwindigkeit). Senioren- Die Zahl der "Seniorenunfälle" hat sich 2019 erneut um 4 Unfälle auf 526 (2018: 497, 2017: 493, 2016: 479, 2015: 381) erhöht. 4 Senioren wurden schwer und 30 leicht verletzt. 38,2 % der verunglückten Senioren waren mit dem PKW, 35,3 % als Radfahrer und 17,6 % als Fußgänger unterwegs. Als Hauptverursacher der Unfälle werden 366 Senioren in der Statistik geführt. Motorisierte Zweiradfahrer - 2019 ereigneten sich 57 Verkehrsunfälle (2018: 75, 2017: 54, 2016: 73, 2015: 62) mit motorisierten Zweirädern mit insgesamt 44 verletzten Personen (10 Schwer-, 34 Leichtverletzte). 38 Zweiradfahrer wurden als Hauptverursacher eingestuft. In 13 dieser Fälle hat die Polizei als Hauptunfallursache nicht angepasste Geschwindigkeit registriert. Fahrradfahrer - 81 Unfälle (2018: 59, 2017: 54, 2016: 63, 2015: 53) mit Fahrrädern ereigneten sich im Berichtszeitraum. Bei 70 Unfällen mit Personenschaden wurden 73 Radfahrer verletzt (14 Schwerverletzte, 59 Leichtverletzte).

Maßnahmen zur Verkehrsunfallbekämpfung Diese Maßnahmen dienen der Steigerung der Verkehrssicherheit und dem Ziel, die Folgen der Unfälle im Rahmen der Möglichkeiten zu reduzieren. Hinsichtlich der Bekämpfung der Hauptunfallursache Geschwindigkeit ist anzumerken, dass nachfolgend die Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Verkehrsdirektion Koblenz nicht aufgeführt werden. Insgesamt wurden 2018 320 Straf- und 571 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen im Straßenverkehr eingeleitet. Bei Kontrollen fielen 76 Verkehrsteilnehmer auf, die alkoholisiert waren. Bei 44 wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bei 26 Verkehrsteilnehmern wurde eine Alkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, was jeweils ein Bußgeld und ein Fahrverbot von mindestens 1 Monat zur Folge hatte. 6 Trunkenheitsfahrten wurden verhindert. 72 Fahrer wurden kontrolliert, die unter Drogeneinfluss standen. Gegen diese wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ferner wird die Führerscheinstelle über das Ergebnis der jeweiligen Blutuntersuchungen informiert und leitet in einer Vielzahl von Fällen ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel, die Fahrerlaubnis zu entziehen, ein. Durch die Schulung von Polizeibeamtinnen und - beamten im Hinblick auf das "Erkennen von Drogen im Straßenverkehr" hat sich das Entdeckungsrisiko deutlich erhöht. Dies wird vermutlich von den überwiegend jüngeren Fahrern immer noch unterschätzt. Insgesamt 1998 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld und 473 Ordnungswidrigkeitenverfahren waren die Folge der übrigen festgestellten Verkehrsverstöße. Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden mit 73 Bußgeldern und 809 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld geahndet. 332 Verstöße gegen die Helm- und Gurtpflicht (inkl. Kindersicherung) stellte die hiesige Polizei 2019 fest. Wegen technischer Mängel, Nichtmitführen von Ausweisen und Ausrüstungsgegenständen er-hielten 671 Verkehrsteilnehmer einen Mängel- bzw. Kontrollbericht. In der Summe hat die Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler 3528 Maßnahmen zur Verkehrsunfallbekämpfung im Jahr 2019 getroffen. Rückfragen an: EPHK Gerhard Engel Leiter der Polizeiinspektion

Rückfragen bitte an:

PI Bad Neuenahr-Ahrweiler, Gerhard Engel, 02641/ 974-200,
pibadneuenahr@polizei.rlp.de

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