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POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Rettungsgasse im Advent

POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Rettungsgasse im Advent
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Ruchheim (ots)

Advent bedeutet Ankunft. Wir möchten den 2. Advent zum Anlass nehmen, um erneut über die Wichtigkeit der "schnellen Ankunft" von Polizei und Rettungskräften an Unfallorten zu informieren. Autobahnen bieten ein sehr hohes Gefahrenpotential. Hohe Geschwindigkeiten, viele Fahrzeuge und viele Menschen kommen zusammen. Und in der dunklen Jahreszeit erschweren oftmals schlechte Sicht- und Wetterverhältnisse das sichere Autofahren. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es zu vielen Verkehrsunfällen auf den Autobahnen kommt. Teilweise enden sie mit Verletzten, manche tragischer Weise aber auch tödlich. In der Regel kommt es durch schlimme Unfälle zu langen Rückstaus. Um den Unfallopfern schnellstmöglich helfen zu können, ist es daher gerade auf Autobahnen wichtig, dass Rettungsgassen im Stau gebildet werden. Und zwar nicht erst, wenn man im Rückspiegel das herannahende Blaulicht sieht, sondern sofort, wenn der Verkehr sich zu stauen beginnt. Strengere Strafen, die seit Herbst 2017 gelten, sollen zur Lösung dieser Problematik beitragen. So kommt ein Bußgeld von 200EUR auf einen jeden zu, der im Stau keine Rettungsgasse bildet. Wenn der Fahrer damit auch noch ein Einsatzfahrzeug am Vorbeikommen hindert, erhöht sich das Bußgeld auf 240EUR und dazu kommt ein 1-monatiges Fahrverbot. Je früher die Einsatzkräfte am Unfallort sind, desto schneller können sie helfen und wahrscheinlich Schlimmeres verhindern. Darüber hinaus löst sich der Stau auch umso früher auf, je schneller die Polizei den Unfall aufnehmen und die Fahrbahn danach wieder frei geben kann. Für diejenigen, die sich bei dem Thema: "Rettungsgasse" nicht ganz sicher fühlen, erklären wir es gerne noch einmal: Egal wie viele Fahrstreifen die Autobahn hat, die Fahrzeuge auf dem linken Streifen müssen so weit wie möglich nach links fahren. Alle anderen Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen müssen so weit wie möglich nach rechts fahren. Gut merken können Sie sich die Rettungsgasse, wenn Sie Ihre rechte Hand vor sich flach auf den Tisch legen. Zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger ist die größte Lücke. So sollte die Rettungsgasse auch gebildet werden.

Die Rettungsgasse darf übrigens nur von tatsächlichen Einsatzkräften zur Durchfahrt benutzt werden. Alle anderen Verkehrsteilnehmer machen sich strafbar.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim wünscht einen schönen 2. Advent, helfen Sie mit bei einer schnellen Ankunft der Einsatzkräfte an der Unfallstelle, wenn Sie im Stau stehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Florian König

Telefon: 06237-933-0
E-Mail: pdneustadt.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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