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Zollfahndungsamt Dresden

ZOLL-DD: Zoll stellt 420 Kilogramm Röstkaffee und zwei Kaffeeröstmaschinen sicher

Dresden, Thüringen (ots)

Wegen des Verdachts der Hinterziehung von Kaffeesteuern durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes Dresden am 4. Mai 2022 die Wohn- und Geschäftsräume eines Mannes in Thüringen und stellten dabei u.a. über 420 Kilogramm Röstkaffee sowie zwei professionelle Kaffeeröster sicher.

Da der Tatverdächtige seiner Verpflichtung zur Abgabe der erforderlichen Steueranmeldung nicht nach kam und die ausstehende Kaffeesteuer nicht entrichtete, sollten bereits Ende 2021 durch den Prüfungsdienst des Hauptzollamtes Erfurt die Röstmaschinen - mittels Anbringen eines Zollverschlusses - stillgelegt und das Kaffeeröstbuch geprüft werden. Der Mann widersetzte sich jedoch den Steueraufsichtsmaßnahmen, woraufhin das Zollfahndungsamt Dresden mit den weiteren Ermittlungen, der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume sowie der Sicherstellung der Kaffeeröster, des Kaffeeröstbuches und des vorhanden Röstkaffees beauftragt wurde.

Die Feststellung der Höhe des entstandenen Steuerschadens ist nun Gegenstand der andauernden Ermittlungen.

Zusatzinformationen

Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes Dresden umfasst den Freistaat Sachsen, einen großen Teil des Freistaates Thüringen (Altenburger Land, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg, den Stadtkreis und das Weimarer-Land) sowie im Land Sachsen-Anhalt die kreisfreie Stadt Halle (Saale) und die Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Dresden
Frank Schröter
Telefon: 0351/21346-830
E-Mail: presse@zfadd.bund.de
www.zoll.de

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