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Bundespolizeiinspektion Stuttgart

BPOLI S: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei: Strafvollstreckung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses

Stuttgart (ots)

Beamte der Bundespolizei haben am Sonntagmorgen (03.02.2019) gegen 07.10 Uhr im Stuttgarter Hauptbahnhof einen 40-jährigen Mann festgenommen. Die Bundespolizisten überprüften die Identität des bulgarischen Staatsangehörigen im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei stellte sich heraus, dass der bereits wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilte 40-Jährige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der mit etwa 1,7 Promille alkoholisierte Festgenommene konnte die noch zu entrichtende Geldstrafe nicht begleichen, weshalb er nun ersatzweise für 70 Tage ins Gefängnis muss. Bundespolizisten brachten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

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