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Polizei Essen

POL-E: Essen/Mülheim an der Ruhr: Wichtige Informationen zu E-Scootern

Essen (ots)

45117 E.-Stadtgebiete/ 45468 MH.-Stadtgebiete: E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Fahrzeuge stehen, teilweise zum Ärger von Passanten oder Radfahrern, überall im Stadtgebiet herum und können problemlos von jedermann gefahren werden. Doch die Erfahrungswerte alleine an diesem Wochenende haben gezeigt, dass sehr viele Menschen die genauen Regelungen rund um das sogenannte Elektrokleinstfahrzeug nicht kennen. Alleine an diesem Wochenende musste die Polizei sieben E-Scooter-Fahrer der Polizeiwache zuführen, da sie stark angetrunken und nicht fahrtüchtig im Essener Stadtgebiet unterwegs waren. Auf der Polizeiwache musste dann durch einen Arzt eine Blutprobe genommen werden. In allen sieben Fällen ermittelt die Polizei wegen einer Straftat gemäß §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und anderer. Die wichtigsten Regelungen werden nun nochmal kompakt dargestellt, weitergehende Informationen erhalten Sie in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV).

Welches Mindestalter wird benötigt? Die Roller dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.

Benötigt man eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung? Nein!

Dürfen Gehwege benutzt werden? Nein, es muss der Radweg genutzt werden; sollte es keinen geben, die Fahrbahn.

Besteht Versicherungspflicht? Ja!

Dürfen zwei Personen auf dem Elektrokleinstfahrzeug fahren? Nein!

Darf ein Anhänger angehängt werden? Nein!

Müssen Handzeichen gemacht werden, sollte kein Blinker vorhanden sein? Ja!

Besteht Helmpflicht? Nein, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten wird.

Darf ein Handy benutzt werden? Nein!

Gibt es eine Alkohl-/Betäubungsmittelgrenze? Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge nach dem StVG. Demnach gelten die Regelungen wie bei anderen Kraftfahrzeugen (Auto/LKW etc.)

Der Unterschied zu Fahrrädern: Fahrräder und Pedelecs werden durch Muskelkraft fortbewegt. Beim Pedelec unterstützt der Motor das Treten, das Rad fährt aber nicht alleine durch den Elektromotor. E-Bikes wiederrum werden durch den Elektromotor bewegt, ein Treten durch Muskelkraft ist nicht zwingend erforderlich. Daher wird für E-Bikes auch ein Führerschein der Klasse AM verlangt. Es besteht Helmpflicht und man benötigt ein Versicherungskennzeichen. Denken Sie stets daran: Wenn Sie mit einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem E-Scooter unterwegs sind, so gilt die gleiche Promillegrenze wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Und somit auch die gleichen Maßnahmen. Darunter fällt auch im schlimmsten Fall der Verlust der Fahrerlaubnis. (ChWi)

Rückfragen bitte an:

Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de


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