Landeskriminalamt Baden-Württemberg
LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und des LKA BW: Polizeilicher Schusswaffengebrauch am 21. August in Ulm
Stuttgart (ots)
In Ulm kam es am Donnerstagnachmittag im Rahmen eines Polizeieinsatzes zu einem Schusswaffengebrauch, in dessen Folge ein Mann schwer verletzt wurde.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen waren Einsatzkräfte des PP Ulm gegen 12:30 Uhr in ein Mehrfamilienhaus in der Ulmer Innenstadt gerufen worden. Dort soll ein offenbar mit zwei Schusswaffen bewaffneter 26-jähriger Mann versucht haben, über den Innenhof in die Wohnung eines Anwohners zu gelangen. Dem Bewohner gelang es, den 26-jährigen am Eindringen in die Wohnung zu hindern. Beim Eintreffen der Polizeibeamten hielt sich der Mann, der sich augenscheinlich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, im Innenhof des Gebäudes auf. Nachdem er sich trotz mehrfacher Aufforderung geweigert habe, die Waffen wegzulegen, gaben die Einsatzkräfte mehrere Schüsse auf ihn ab. Hierdurch wurde der bereits in der Vergangenheit psychisch auffällige 26-Jährige schwer verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er sich derzeit in Behandlung befindet.
In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ulm wird die Sachbearbeitung bezüglich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. Ob es sich bei den beiden Waffen um scharfe Schusswaffen oder um täuschend echt aussehende Anscheinswaffen handelt, ist, ebenso wie der genaue Ablauf des Geschehens, Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
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